
Weniger unnötige Arztbesuche, mehr Eigenverantwortung der Arbeitnehmer! Zur Entlastung des Gesundheitssystems schlägt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weniger strenge Regeln bei der Krankschreibung vor.
„Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert Abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, sagte Kassenärzte-Chef Andreas Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Arbeitnehmer sollten generell erst ab dem vierten Tag zum Arzt müssen, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen, so der Vorschlag des Chefs der Kassenärztlichen Vereinigung. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‚Formvordrucks‘“, sagte Gassen.
Vorschlag: Erst nach vier oder fünf Tagen krank eine Krankschreibung
Gassen regte außerdem an, die bisherige gesetzliche Frist, dass man drei Tage generell ohne Krankschreibung zu Hause bleiben darf, zu verlängern – auf vier oder fünf Tage. „Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit.“

Auch bei Kindern sollte aus seiner Sicht nachgesteuert werden – hier ist die Krankschreibung sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. „Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden“, sagte Gassen.

