Wichtige Neuerungen

Rente, Gehalt und Tanken: Das ändert sich im Juni 2026 für Verbraucher

Mit dem Juni ändert sich einiges! Was Berliner und Verbraucher jetzt wissen müssen.

Author - Sharone Treskow
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Der Tankrabatt läuft das! Was sich im Juni alles für Verbraucher ändert.
Der Tankrabatt läuft das! Was sich im Juni alles für Verbraucher ändert.Boryanam / Magnific

Wir sind endlich im Juni angekommen. Mit dem beliebten Sommermonat bekommen Berliner und Verbraucher bundesweit Veränderungen zu spüren – darunter bei der Rente, an der Tankstelle und auch in puncto Deutschlandticket. Hier kommt ein praktischer Überblick.

Tankrabatt läuft aus – Spritpreise könnten steigen

Zum Monatsende endet der staatliche Tankrabatt, mit dem die Energiesteuer auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt wurde. Autofahrer müssen sich daher wahrscheinlich wieder auf höhere Preise einstellen. Wann genau die Kosten an den Zapfsäulen anziehen, ist allerdings offen.

Im Juni tanken wir noch mit Tankrabatt, danach dürften die Preise höher schießen.
Im Juni tanken wir noch mit Tankrabatt, danach dürften die Preise höher schießen.Freepic/Magnific

Klar ist: Ein Preissprung direkt um Mitternacht bleibt wegen der sogenannten 12-Uhr-Regel aus – Tankstellen dürfen ihre Preise nur mittags erhöhen. Ob der Rabatt wegen der angespannten geopolitischen Lage noch verlängert wird, ist bislang unentschieden.

Widerrufs-Button macht Online-Verträge einfacher kündbar

Ab dem 19. Juni wird der Widerruf von Online-Verträgen deutlich einfacher. Händler müssen auf ihren Webseiten eine klar erkennbare Funktion – häufig als „Widerrufsbutton“ bezeichnet – bereitstellen. Damit lassen sich Bestellungen und Buchungen direkt mit wenigen Klicks rückgängig machen.

Die Regel gilt für alle Online-Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht und soll sicherstellen, dass Verträge genauso unkompliziert beendet werden können, wie sie abgeschlossen wurden.

Renten steigen – Millionen profitieren im Juli

Für rund 21 Millionen Rentner gibt es ab dem 1. Juli mehr Geld. Die Bezüge steigen um 4,24 Prozent. Die Rentenanpassungsmitteilungen werden bereits im Juni verschickt. Gleichzeitig erreichen immer mehr Menschen die Altersgrenze: Wer zwischen dem 2. Mai 1963 und dem 1. Juni 1963 geboren ist, kann ab Juni 2026 in Rente gehen – allerdings mit dem maximalen Abschlag von 13,8 Prozent bei mindestens 35 Beitragsjahren.

<a href="https://www.berliner-kurier.de/panorama/renten-hammer-wirtschaftsweise-fordern-niedrigere-erhoehungen-li.10038845">Ende Juni muss die Rentenkommission ihre Vorschläge einreichen</a> – ganz Deutschland ist gespannt.
Ende Juni muss die Rentenkommission ihre Vorschläge einreichen – ganz Deutschland ist gespannt.Bearfotos / Magnific

Wer zwischen dem 2. November 1961 und dem 1. Dezember 1961 geboren wurde, kann dagegen abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen. Am 30. Juni übergibt zudem die Rentenkommission der Bundesregierung ihre Reformvorschläge. Konkrete Inhalte sind noch nicht bekannt.

Deutschlandticket für Azubis wird günstiger

Für Auszubildende in Berlin und Brandenburg wird das Deutschlandticket attraktiver. Künftig zahlen sie nur noch 37,80 Euro monatlich, das sind 60 Prozent des regulären Preises. Der Zuschuss wird von den beiden Bundesländern getragen. Das Ticket gilt bundesweit ab dem 1. Juli, kann in Berlin aber voraussichtlich schon im Juni im Vorverkauf gekauft werden.

Einen Haken hat das neue Angebot: Es richtet sich zunächst vor allem an Azubis in schulischer Ausbildung, etwa in Pflege- oder Erziehungsberufen. Wer klassisch im Betrieb lernt, profitiert teilweise noch nicht von der Regelung.

S-Bahn startet Sauberkeits- und Sicherheits-Offensive

Die Berliner S-Bahn will sauberer und sicherer werden. Ab dem 1. Juni sind täglich zwischen 9 und 15 Uhr Teams aus Sicherheits- und Reinigungskräften im Einsatz. Sie kontrollieren und säubern während der Fahrt rund zwei Drittel der Züge. Zunächst konzentriert sich das Programm auf bekannte Problemstrecken, später soll es ausgeweitet werden.

Solarstrom lässt sich leichter mit Nachbarn teilen

Ab sofort wird das sogenannte Energy-Sharing einfacher. Betreiber von Solaranlagen können überschüssigen Strom unter bestimmten Voraussetzungen direkt an Nachbarn oder Hausgemeinschaften weitergeben. Dafür sind ein Vertrag und ein Smart Meter nötig. Das Modell kann zusätzliche Einnahmen bringen und unabhängiger von steigenden Energiepreisen machen.

Honig bekommt klarere Herkunftsangaben

Ab Mitte Juni müssen Honig-Hersteller genauer angeben, woher ihr Produkt stammt. Pauschale Angaben wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ sind dann nicht mehr erlaubt. Stattdessen müssen alle Ursprungsländer inklusive prozentualer Anteile aufgelistet werden. Bereits abgefüllte Gläser dürfen noch mit alter Kennzeichnung verkauft werden.

Die „Hafermilch“ verschwindet

Am 14. Juni gilt die neue Milchproduktqualitätsverordnung. Sie sorgt für strengere Vorgaben bei Herstellung und Kennzeichnung. Produkte dürfen nur noch als Milchprodukte verkauft werden, wenn sie tatsächlich tierische Milch enthalten.

Haferprodukte dürfen nicht mehr als "Hafermilch" bezeichnet werden.
Haferprodukte dürfen nicht mehr als "Hafermilch" bezeichnet werden.Rüdiger Wölk/Imago

Auch Begriffe wie „frisch“ werden neu definiert und dürfen nur unter klaren Bedingungen verwendet werden. Zudem wird der Zusatz von Vitaminen stärker reguliert, und laktosefreie Milch darf künftig maximal 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthalten.

Patienten erhalten kostenlos ihre Behandlungsakten

Ab dem 19. Juni haben Patienten ein neues Recht: Sie können bei ihrem Arzt eine kostenlose Kopie ihrer Behandlungsunterlagen verlangen. Die erste Abschrift muss dann verpflichtend ohne Gebühren ausgehändigt werden – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Gesundheitswesen.

Neue Vorgaben sollen Gehälter transparenter machen

Bis zum 7. Juni soll die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, Lohnunterschiede zu verringern und für mehr Fairness zu sorgen. Unternehmen sollen unter anderem Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben. In Deutschland muss dafür das bestehende Entgelttransparenzgesetz angepasst werden, konkrete Details stehen allerdings noch aus.

Welche Änderung wird Sie am meisten betreffen? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.