Nicht mal eine ganze Legislaturperiode von vier Jahren waren die Bundesminister und die Ministerin der FDP in der Ampelregierung. Trotzdem werden sie finanziell absolut keine Sorgen haben, da können sich Finanzminister Christian Lindner, Bettina Stark-Watzinger (Bildung) und Marco Buschmann (Justiz) sicher sein. Denn egal, ob sie zurückgetreten sind oder wie im Fall von Lindner sogar gefeuert, haben sie Anrecht auf ein sogenanntes Übergangsgeld.
Das Übergangsgeld ist in Paragraf 14 des Bundesministergesetzes geregelt und bewilligt allen deutschen Bundesministern nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine finanzielle Unterstützung. Laut dem Bund der Steuerzahler erhalten die ehemaligen Minister das Übergangsgeld monatlich im Voraus und es steht ihnen bereits nach einem Tag im Amt zu.

Für jeden Monat ohne Unterbrechung im Amt bekommen Minister und Ministerinnen einen Monat Übergangsgeld gutgeschrieben. Nach dem Ausscheiden steht ihnen das Geld dann für mindestens sechs Monate bis maximal zwei Jahre zu. Ab dem zweiten Monat wird das Übergangsgeld mit privaten Einkünften verrechnet. Nimmt ein Minister also einen neuen Job an, wird das Übergangsgeld entsprechend gekürzt.

Maximal 243.000 Euro Einkünfte sind möglich
In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden stehen ihnen laut Gesetz die vollen Bezüge von derzeit monatlich 17.990 Euro zu, danach erhalten sie den Angaben des Bundes der Steuerzahler zufolge für den restlichen Anspruchszeitraum die Hälfte. Somit haben die drei Ex-Amtsträger der FDP Anspruch auf mindestens etwa 81.000 Euro. Weil sie länger als zwei Jahre im Amt waren, kann das Übergangsgeld insgesamt auf knapp 243.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird.
Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält eine Pension von 4.990 Euro pro Monat. Für jedes weitere Amtsjahr steigt diese um 430 Euro, bis maximal 12.908 Euro. Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Doch können ehemalige Bundesminister unter Umständen schon mit 60 ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen. ■