Es ist beschlossene Sache: Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland dürfen wieder an die Urne – und zwar früher als geplant. Nach dem Ampel-Crash und Gesprächen im Schloss Bellevue hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Zeitplan für Neuwahlen gebilligt. Das heißt: Am 23. Februar 2025 wird neu gewählt! Am 16. Dezember soll im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage gestellt werden – Steinmeier begrüßte laut Berichten, dass sich alle Beteiligten auf den entsprechenden Fahrplan einigen konnten.
Bundeskanzler Olaf Scholz soll am 16. Dezember die Vertrauensfrage stellen
Nach „heutiger Bewertung“ halte Steinmeier „den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch“, erklärte das Bundespräsidialamt am Dienstagabend nach einem gemeinsamen Gespräch des Staatsoberhaupts mit Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU), SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und den Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge. Dem Bundespräsidenten fällt laut Grundgesetz die Rolle zu, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.
Der Bundespräsident machte auch deutlich, dass er rasch über eine Auflösung entscheiden werde, wenn dem Bundeskanzler am 16. Dezember vom Bundestag das Vertrauen entzogen werde. Noch vorher wolle er Gespräche mit den Vorsitzenden aller Parteien führen, die im Bundestag vertreten sind – das kündigte eine Sprecherin des Bundespräsidenten an. Denn: „Transparenz und Integrität des Wahlprozesses sind eine entscheidende Voraussetzung für das Vertrauen in die Demokratie“, sagte sie.

Er forderte aber auch, dass alle Fraktionen der Mitte „verantwortungsvoll und gemeinschaftlich darüber beraten, welche Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können“, heißt es. Die innere und äußere Sicherheit und die internationale Verlässlichkeit des Landes müssten gewährleistet sein, heißt es – auch in der Übergangsphase.
Der Bundespräsident dürfte nach seinen Äußerungen die eigentlichen Fristen klar unterschreiten: Laut Grundgesetz bleiben, wenn die Vertrauensfrage scheitert, insgesamt 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Falls die Entscheidung für die Auflösung fällt, muss nach spätestens 60 Tagen ein neues Parlament gewählt werden. Die maximale Frist von der Vertrauensfrage bis zur Neuwahl beträgt also laut Gesetz 81 Tage – im aktuellen Fall dauert es aber nach jetzigem Zeitplan nur 69 Tage. ■