Neue Heizung, teure Falle! Wer jetzt auf Gas oder Öl setzt, dem drohen nicht nur deutlich höhere Kosten, sondern vielleicht sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Denn mit dem neuen Heizungsgesetz will die Bundesregierung zwar die freie Heizungswahl zurückbringen, das geht aber nicht ohne bestimmte Auflagen – sonst wird es teuer.
Neues Bio-Treppen-Gesetz für Öl- und Gasheizungen
Gasheizung, Ölheizung oder Wärmepumpe? Das ist die Frage, die sich Hausbesitzer gerade stellen. Künftig dürfen sie zwar wieder selbst entscheiden, welche Heizung bei ihnen eingebaut werden soll. Das sieht das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vor, das die Bundesregierung beschlossen hat. Wer sich aber für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss eine besonders wichtige Regel beachten.

Für alle neu eingebauten Öl- und Gasheizungen gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes die sogenannte Bio-Treppe. Sie schreibt vor, dass den fossilen Brennstoffen nach und nach immer mehr biogene Alternativen beigemischt werden müssen. Konkret heißt das: Ab dem 1. Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent des Brennstoffs aus Bio-Gas oder Bio-Öl stammen. Bereits ein Jahr später steigt der Anteil auf 15 Prozent. Ab 2035 sind 30 Prozent vorgeschrieben, ab 2040 sogar 60 Prozent.
Wer also beispielsweise 2027 eine neue Gasheizung einbauen lässt, muss später einen entsprechenden Liefervertrag abschließen, der diese Beimischung garantiert. Für Ölheizungen gelten dieselben Vorgaben mit Bio-Heizöl. Ein nicht ganz unkomplizierter Vorgang.
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei Bio-Treppen-Verstoß
Der Nachteil: die Bio-Stoffe sind deutlich teurer als die fossilen Brennstoffe. Das heißt die Anschaffung wird früher oder später wieder kostspielig. Verbraucherschützer warnen deshalb, dass die Heizkosten künftig weiter steigen könnten. Das wird vor allem dann der Fall sein, wenn die Nachfrage nach den grünen Brennstoffen zunimmt.

Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert richtig Ärger. Die Einhaltung der Bio-Treppe wird regelmäßig überprüft und zwar in der Regel bei der Heizungsprüfung durch den Schornsteinfeger. Kann der vorgeschriebene Anteil an biogenen Brennstoffen nicht nachgewiesen werden, droht nach dem Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dabei handelt es sich allerdings um den gesetzlichen Höchstbetrag. Die Strafe kann also auch kleiner ausfallen.
Bei Gasheizungen dürfte künftig vor allem Biomethan zum Einsatz kommen. Es besitzt dieselben chemischen Eigenschaften wie Erdgas, wird aber aus organischen Reststoffen und Abfällen hergestellt. Bei Ölheizungen kommt entsprechend Bio-Heizöl infrage.
Für Vermieter wird die Regel noch teurer
Besonders Vermieter müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Öl- oder Gasheizung in einem vermieteten Haus installiert, muss sich an den laufenden Kosten beteiligen. Ab 2028 übernehmen Vermieter 50 Prozent der Netzentgelte sowie 50 Prozent des CO2-Preises. Ab 2029 müssen sie zusätzlich die Hälfte der Kosten für die ersten Stufen der Bio-Treppe tragen.
Viele Eigentümer setzen deshalb inzwischen auf eine Wärmepumpe. Sie nutzt die Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und kommt ohne Gas oder Heizöl aus. Dadurch entfallen nicht nur die neuen Vorgaben der Bio-Treppe, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage besitzt, kann die laufenden Heizkosten häufig weiter senken.
Ganz ohne Nachteile ist die Technik allerdings nicht. Die Anschaffung kostet in der Regel mehr als eine neue Gasheizung und nicht jedes Gebäude eignet sich gleichermaßen dafür. Vor allem in älteren, schlecht gedämmten Häusern sollte vor dem Einbau geprüft werden, ob eine Wärmepumpe wirtschaftlich arbeitet oder zunächst energetische Sanierungen sinnvoll sind.



