Er wurde als Kabarettist auf den Bühnen des Ostens berühmt, imitierte unter anderem Erich Honecker – und entlockte seinen Fans damit Gelächter. Doch über das, was Bühnen- und TV-Star Uwe Steimle jetzt auf einer AfD-Veranstaltung äußerte, kann zumindest die Staatsanwaltschaft gar nicht lachen: Laut einem Bericht gibt es Ermittlungen gegen den Kabarettisten, weil er böse Witze über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerissen haben soll.
Ermittlungen gegen Uwe Steimle: Darum geht es
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau – dort fand die Veranstaltung, eine Podiumsdiskussion, statt – hat Ermittlungen gegen Uwe Steimle aufgenommen, berichtet der Spiegel. Gegenüber dem Magazin bestätigte die Behörde, dass es bei dem Vorwurf um einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 126 des Strafgesetzbuches geht – die Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten.

Was genau ist passiert? Auf einer Veranstaltung der AfD hatte Steimle unter anderem über Angela Merkel gesprochen. Er bemerkte, dass es die AfD ohne Merkel gar nicht geben würde, und machte Witze über das Porträt der Ex-Bundeskanzlerin, das erst kürzlich enthüllt worden war. Merkel habe sich im Stehen malen lassen, weil sie ahne, dass sie bald sitzen würde. „Im Moment hängt sie erst mal“, sagte Steimle. Und weiter: „Und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon was einfallen.“
Über Friedrich Merz sagte Steimle laut dem Bericht: „Mittlerweile muss ich sagen: Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Eine Anspielung auf den Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg, der im Juli 1944 ein Attentat auf Adolf Hitler verübte, das allerdings nicht gelang.
Weder Angela Merkel noch Friedrich Merz hätten in dem aktuellen Fall Anzeige erstattet, heißt es. Angela Merkel habe bereits während ihrer Amtszeit keine Strafanträge gestellt. Auch Friedrich Merz gehe nicht gegen Beleidigungen vor.

Fraglich ist nun, ob die Bemerkungen Steimles über die beiden CDU-Politiker tatsächlich geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören, und als Androhung einer Straftat gewertet werden können – oder ob sie als Satire einzustufen sind. Sollte sich der Vorwurf bestätigen und ein Verstoß gegen Paragraf 126 des Strafgesetzbuches vorliegen, drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Für Irritationen sorgte zudem, dass Steimle und AfD-Politiker auf der Bühne die Nationalhymne der DDR sangen.


