Wer den Pflichtumtausch seines Führerscheins verschläft, riskiert ein Bußgeld. Für Millionen Autofahrer sind die Fristen bereits abgelaufen, für die nächste Gruppe rückt der Stichtag nun immer näher. Bis spätestens 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein ausgetauscht werden.
Polizisten stellen bei alten Führerscheinen eine Mängelkarte aus
Der Gesetzgeber setzt den Umtausch dabei schrittweise um. Für Besitzer der alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine sind die meisten Fristen bereits abgelaufen. Wer nach 1953 geboren wurde und noch mit einem Papierführerschein unterwegs ist, hätte diesen längst umtauschen müssen. Nur Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, profitieren von einer Sonderregelung und haben noch bis 2033 Zeit.

Auch bei den unbefristeten Scheckkartenführerscheinen läuft der Pflichtumtausch bereits. Entscheidend ist hier nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Dokuments. Die Frist für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 endete bereits am 19. Januar 2026.
Wer dennoch mit einem Führerschein unterwegs ist, dessen Umtauschfrist bereits abgelaufen ist, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Zusätzlich stellen die Beamten eine sogenannte Mängelkarte aus. Auch bei Fahrten ins Ausland oder bei der Anmietung eines Mietwagens kann ein veralteter Führerschein Probleme bereiten.
Führerscheinjahrgänge 2002 bis 2004 müssen handeln
Jetzt müssen auch Besitzer von Führerscheinen handeln, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Für sie endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2027. Der Umtausch erfolgt ausschließlich auf Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Dafür ist in der Regel ein persönlicher Termin erforderlich. Benötigt werden ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein.
Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, der nicht von der heute zuständigen Behörde ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle vorlegen. Diese kann meist telefonisch oder online angefordert werden.
Der neue EU-Führerschein kostet rund 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Selbstverständlich verfällt die Fahrerlaubnis nach den 15 Jahren nicht, es muss lediglich das Dokument erneuert werden. Besonders ernst wird es für Lkw- und Busfahrer. Bei ihnen endet mit Ablauf der Frist nicht nur die Gültigkeit des Dokuments. Ihre Fahrberechtigung erlischt ebenfalls. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Diese Führerschein-Regel gilt für ausländische Bürger
Auch ausländische Bürger sollten wissen: Sie müssen nach spätestens sechs Monaten einen deutschen Führerschein beantragen, wie das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mitteilt. Das zählt für Bürger, die einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Denn wer nach sechs Monaten in eine Kontrolle gerät, riskiert, dass der Führerschein nicht anerkannt wird.



