Kommentar

Dreiste neue Masche: Parkplatz reservieren mit E-Scootern! Da kriegen alle Autofahrer die Krise

Das Reservieren von Parkplätzen mit E-Scootern ist rechtlich erlaubt, aber moralisch fragwürdig.

Author - Sharone Treskow
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Drei E-Scooter blockieren eine Parklücke in einer hart umkämpften Straße. Dahinter steckt eine dreiste Masche.
Drei E-Scooter blockieren eine Parklücke in einer hart umkämpften Straße. Dahinter steckt eine dreiste Masche.Sharone Treskow

E-Scooter-Fahrer sind ohnehin nicht die beliebteste Spezies in Berlin und anderen Großstädten wie Leipzig oder Dresden. Und ehrlich gesagt: Sie tun auch verdammt wenig dafür, ihren Ruf zu verbessern. Viel zu oft fegen sie unerlaubt über den Gehweg und gefährden Fußgänger. Ein noch viel häufigeres Problem sind die ganzen Roller, die einfach mitten im Weg abgestellt werden – und dann am besten noch umfallen, sodass sie wirklich den ganzen Bürgersteig blockieren. Jetzt ist mir in Berlin-Steglitz auch noch eine neue Masche begegnet, die viele Autofahrer aufregen dürfte.

Dreiste Masche: Parkplatz reservieren mit E-Scootern

Es ist Samstagabend in einem Wohnviertel nahe Steglitzer Damm. Alle Anwohner kennen das Spiel: Nach zehn Minuten Kreisedrehen sinkt die Hoffnung auf einen Parkplatz ins Bodenlose. Doch ein dreister Berliner dachte sich wohl: „Ich hab’ eine tolle Idee, wie ich mir einen perfekten Parkplatz reservieren kann!“

Denn hier wurden – ausnahmsweise mal fein säuberlich – drei E-Scooter mit so viel Abstand zueinander abgestellt, dass sie einen riesengroßen Parkplatz blockieren. Nicht zufällig, nicht aus Schlampigkeit – sondern mit der Präzision eines Menschen, der genau weiß, was er tut. Eventuell hatte er auch noch einen Helfer.

Ganz klar: Diese Roller wurden nicht so aufgestellt, um Rücksicht zu nehmen. Hier wurde ein Parkplatz reserviert.
Ganz klar: Diese Roller wurden nicht so aufgestellt, um Rücksicht zu nehmen. Hier wurde ein Parkplatz reserviert.Sharone Treskow

Das Problem: Die nervigen Teile sind alarmgesichert. Bewegt man sie, ohne sie vorher kostenpflichtig via App freigeschaltet zu haben, geben sie einen ohrenbetäubenden Lärm von sich. Und das Schieben der Roller ist im abgeschalteten Zustand zwar nicht unmöglich, aber sehr schwer.

Wer es trotzdem versucht, steht also nachts um halb elf mit einem kreischenden Roller in der Hand da, während die Nachbarn die Gardinen zur Seite schieben. Keine verlockende Vorstellung. Selbst der verzweifeltste Parkplatzsuchende wird es sich wohl dreimal überlegen, ob ihm das Ganze diesen Aufwand und Stress nun wert ist. Darauf hat der dreiste Berliner hinter der Aktion offenbar gesetzt.

E-Scooter dürfen auf Pkw-Parkplätzen abgestellt werden

Aber ist diese Masche überhaupt erlaubt? Leider ja! Anders als oft angenommen müssen Leih-E-Scooter nicht zwingend auf dem Gehweg stehen. In Berlin dürfen sie vielerorts auch auf Parkflächen für Autos abgestellt werden – sofern die Anbieter-App den Standort freigibt und niemand behindert wird.

Nicht erlaubt ist es, den Roller so abzustellen, dass Gehwege, Einfahrten, Haltestellen oder andere Verkehrsflächen behindert werden.

Parkplatz einfach reservieren? In diesen Fällen ist es verboten!

In diesem Fall aber hätten der oder die Rollerfahrer locker auf dem breiten Gehweg parken können. Hier ging es offensichtlich nicht darum, Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Es wurde auf dreiste Art ein Parkplatz reserviert. Und das ist tatsächlich verboten.

Einen öffentlichen Kfz-Parkplatz mit Stuhl, Verkehrshütchen, Karton, Kiste oder ähnlichen Gegenständen „frei zu halten“, ist nicht erlaubt, wenn keine behördliche Genehmigung vorliegt – also man beispielsweise für einen Umzug eine Sondernutzung mit Hinweisschild bezahlt.

Das Problem: <a href="https://www.berliner-kurier.de/berlin/unfallopfer-e-scooter-schadenersatz-li.10184858">E-Roller dürfen theoretisch auf Parkplätzen stehen</a>. Einen Parkplatz zu reservieren, ist aber nicht erlaubt.
Das Problem: E-Roller dürfen theoretisch auf Parkplätzen stehen. Einen Parkplatz zu reservieren, ist aber nicht erlaubt.Sharone Treskow

Und genau hier wird es absurd: Was mit einem Campingstuhl auf der Straße ein Bußgeld kosten würde, ist mit drei gemieteten E-Scootern praktisch nicht zu ahnden. Da die Roller hier theoretisch stehen dürfen – und sich die Absicht, einen Parkplatz zu reservieren, schlecht nachweisen lässt –, funktioniert die Masche am Ende leider.

Willkommen in Berlin, wo selbst das Parken mittlerweile ein Guerilla-Akt ist.

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