Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben mit Ablaufdatum. Alle Plastikkarten, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen deshalb umgetauscht werden – gestaffelt nach dem Ausstellungsdatum. Hier die große Liste, bis wann der Umtausch erfolgt sein muss.
Bei alten Plastik-Führerscheinen fehlt Ablaufdatum
Beim Umtausch geht es um alte Scheckkartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie enthalten – ebenso wie Papierführerscheine – kein Ablaufdatum. Inhaber dieser Scheckkartenführerscheine ohne Ablaufdatum müssen sich an strenge Fristen für den Führerscheinumtausch halten. Für den Umtausch ist das Datum der Ausstellung maßgebend. Es steht auf der Vorderseite der Plastikkarte unter Ziffer 4a.
- 2002-2004: Stichtag ist der 19. Januar 2027
- 2005-2007: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012-18.1.2013: 19. Januar 2033
Tipp, um Wartezeiten zu vermeiden : Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.

Alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen entsprechen bereits den gültigen Standards und müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit (zu sehen unter Ziffer 4b) nicht umgetauscht werden.
Ausnahme bei Papierführerscheinen
Wer jetzt immer noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein oder sogar noch ein DDR-Dokument besitzt, hat sämtliche Fristen verpasst. Stichtag für den Umtausch in die neue Scheckkarte war der 19. Januar 2025. Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre. Wichtig: Dabei ist nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, können Sie ihn erneut gegen einen neuen Scheckkartenführerschein für Pkw- und Motorradklassen tauschen. Dafür ist weder eine Prüfung noch ein Gesundheitscheck nötig.
Was droht beim Fahren ohne gültigen Führerschein?
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer kein gültiges Führerscheindokument hat, begeht deshalb eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt erhalten. Man ist also nur ohne gültiges Dokument unterwegs und fährt nicht ohne Fahrerlaubnis.

Probleme könnten vor allem im Ausland drohen. Etwa, wenn man nach dem Verstreichen der Umtauschfrist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, so der ADAC. Speziell beim Anmieten eines Mietwagens kann es demnach Schwierigkeiten geben. Außerdem sind Verwarngelder im Ausland in der Regel höher als in Deutschland.
Wo bekomme ich den neuen Führerschein?
Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin, weswegen man es nicht auf den letzten Drücker versuchen sollte, wenn man seine Frist wahren will.
Die Antragsstellung handhaben die Kommunen laut dem Auto Club Europa (ACE) unterschiedlich. Mancherorts gibt es einen Online-Service, anderswo muss man persönlich erscheinen. Darüber sollte man sich vorher informieren.

Was braucht man für den Führerschein-Umtausch?
- ein Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)
- ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
- alter Führerschein im Original
- Im Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Für den Umtausch fallen rund 25 Euro an Gebühren an. Etwaige Versandkosten für die Zustellung und das Passfoto können dazukommen.




