Der Countdown läuft

Alarm für Berliner Autofahrer: Alte Führerscheine verlieren Gültigkeit!

Wer einen alten Kartenführerschein besitzt, muss jetzt handeln – die Umtauschfrist läuft in wenigen Wochen ab.

Author - Norbert Koch-Klaucke
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Alt gegen neu: Nicht nur die „Pappe“ muss gegen den EU-Führerscheingetauscht werden. Auch Kartenführerscheine sind betroffen.
Alt gegen neu: Nicht nur die „Pappe“ muss gegen den EU-Führerscheingetauscht werden. Auch Kartenführerscheine sind betroffen.Grißmnn/imago

Der Countdown läuft! Berliner, die einen alten Kartenführerschein aus den Jahren 1999, 2000 oder 2001 besitzen, müssen sich sputen: Am 19. Januar 2026 ist Schluss – danach gilt nur der neue EU-Führerschein! Wer dann noch mit seiner alten „Karte“ fährt, riskiert Bußgeld und Ärger mit der Polizei.

Die Senatsverkehrsverwaltung warnt: Der neue EU-Kartenführerschein muss rechtzeitig bei einem Bürgeramt beantragt werden. Am besten gleich einen Termin sichern – denn die Wartelisten werden, je näher die Frist endet, rasant länger!

Führerscheintausch in Berlin: Wer ist betroffen?

So finden Sie heraus, ob Sie betroffen sind: Schauen Sie auf die Vorderseite Ihres Führerscheins unter Ziffer 4a – dort steht das Ausstellungsjahr. Wer 1999, 2000 oder 2001 als Jahr sieht, muss handeln. Alle Informationen zur Antragstellung gibt es auf der Webseite der Fahrerlaubnisbehörde: service.berlin.de.

Alte Führerscheine: Wer alles in Berlin umtauschen muss

Doch nicht nur die alten Jahrgänge sind betroffen: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in den aktuellen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Nach Ablauf der Frist droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, wenn man mit einem ungültigen Führerschein erwischt wird.

Ziel der Umstellung ist klar: einheitliche und fälschungssichere Führerscheine in der EU. Nach den Papierführerscheinen, die bereits in den letzten Jahren getauscht werden mussten, sind nun die ersten alten Kartenführerscheine an der Reihe. In den kommenden Jahren folgen dann die Kartenführerscheine ab dem Jahr 2002.

Besondere Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, darf sich entspannen. Der Umtausch muss erst bis 19. Januar 2033 erfolgen, egal ob Papier- oder Kartenführerschein.

Die Gebühr für den Umtausch eines Führerscheins in Berlin beträgt 26,50 Euro für den Kartenführerschein. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Passbild, die je nach Anbieter variieren. Für eine Expressherstellung fallen zusätzliche Kosten an.