Strafe bringt nichts

BVG kriegt in U-Bahnen die Tür nicht zu: Blockierer lachen über 50-Euro-Strafe

Seit einem halben Jahr lässt die BVG fürs Türblockieren blechen. Doch wie oft das passierte, dazu schweigen die Verkehrsbetriebe.

Author - Norbert Koch-Klaucke
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Damit die Frau mit dem Kinderwagen noch in den Zug kommt: Solche Situationen sind es, dass Türen in U-Bahnen gewaltsam aufgehalten werden, obwohl längst das Abfahrsignal ertönt ist.
Damit die Frau mit dem Kinderwagen noch in den Zug kommt: Solche Situationen sind es, dass Türen in U-Bahnen gewaltsam aufgehalten werden, obwohl längst das Abfahrsignal ertönt ist.Chromeorange/imago

50 Euro müssen Fahrgäste zahlen, wer in U-Bahnen die Türen für jemanden gewaltsam aufhält: Vor genau einem halben Jahr hatte die BVG diese Strafe eingeführt. Doch offensichtlich haben die Verkehrsbetriebe die Sache noch immer nicht im Griff. Blockierer lachen sogar darüber, wenn U-Bahn-Fahrer mit der 50-Euro-Strafe drohen!

So ist es vor kurzem auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße passiert. Ein Zug der Line U6 steht da. Das Abfahrtsignal ertönt. Trotzdem kann die Bahn nicht abfahren. An einem Waggon steht ein Mann in der Tür, hindert sie mit seinen Armen am Schließen, bis sein Kumpel noch schnell in den Zug springen kann. „Das macht 50 Euro“, ertönt die Stimme des U-Bahn-Fahrers über Lautsprecher, bevor er dann mit der Bahn losfährt.

Die Antwort: Höhnisches Lachen. Es kommt nicht nur von dem Tür-Blockierer und seinem Kumpel. Auch fast alle anderen Fahrgäste in dem Abteil lachen. „Wie will er denn die Strafe kassieren?“, sagt jemand. Eine Frau fragt böse: „Wo sind denn die Leute von der BVG, die das kontrollieren?“ Ihr Nachbar antwortet: „Die Fahrkartenkontrolleure legen sich jedenfalls nicht mit den Blockierern an.“

Ist die 50-Euro-Strafe, die die BVG am 1. Mai 2025 einführte, wirklich nur eine Lachnummer? Offenbar ja. Denn was wir zu dem Thema von der BVG zu hören bekommen, dient gerade nicht, das mutwillige Türaufhalten in U-, Straßenbahnen und Bussen zu verhindern.

Wir hatten die Berliner Verkehrsbetriebe unter anderem danach gefragt, wie viele Tür-Blockierer seit dem 1. Mai bis heute erwischt wurden. Wie hoch ist die eingenommene Geldsumme? Wie oft und wo werden Kontrollen durchgeführt? Und ganz wichtig: Ist durch die Strafe und dem konsequenten Vorgehen gegen die Tür-Blockierer die Zahl der Schäden an den BVG-Fahrzeugen zurückgegangen?

BVG-Strafe ist eine Lachnummer

Denn das Blockieren der Türen ist alles andere als eine Lachnummer. Selbst wenn es gut gemeint ist, weil noch eine Mama mit ihren Kinderwagen schnell in die Bahn soll: Man riskiert nicht nur, dass Personen eingeklemmt werden könnten. Es werden auch die Türen beschädigt. Laut BVG kam es bisher zu 200 Türstörungen pro Monat. Die Züge fielen aus, weil sie in die Werkstatt mussten. Hohe Reparaturkosten fallen an.

Die Antwort der BVG auf die KURIER-Fragen zeigt, dass die Verkehrsbetriebe wohl mit der Einführung der 50-Euro-Vertragsstrafe vor einem halben Jahr alles andere als hart gegen die Tür-Blockierer durchgreift. Eine aussagekräftige Bilanz – Fehlanzeige! „Da der bisherige Zeitraum nicht ausreicht, um belastbare Rückschlüsse zu ziehen, bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt von einer quantitativen Auswertung absehen“, sagt BVG-Sprecherin Franziska Ellrich.

Weiter erklärt die Sprecherin: „Uns ist es wichtig zu betonen, dass es bei dieser Vertragsstrafe in erster Linie um den präventiven Charakter geht. Wir wünschen uns die Rücksichtnahme aller Fahrgäste und ein Verständnis dafür, welche Folgen das Türen-Offenhalten für den gesamten Betriebsablauf haben kann.“

Tür-Blockierer in der U-Bahn: Ist BVG-Strafe gescheitert?

Wie gesagt: Die Fahrgäste lachen über die Strafe der BVG, die die Verkehrsbetriebe offenbar auch nicht so ernst nehmen. „Die Regelung gibt unseren Sicherheitskolleginnen und -kollegen im Bedarfsfall ein wirksames Instrument an die Hand, um Verhalten zu sanktionieren, das den Betrieb stört oder Schäden verursacht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Maßnahme, um Fahrgäste systematisch zu belangen. Aus diesem Grund gibt es auch keine Schwerpunkteinsätze“, sagt die Sprecherin.

Die Strafe fürs Türblockieren: Offenbar sieht man sie bei der BVG schon als gescheitert an. Die Aussagen dazu seien viel Gerede um Nichts, sagt dazu Christian Linow, Sprecher des Berliner Fahrgastverbandes Igeb.

In der Tat „sollte man sich bei der BVG nicht in Strafen versteigen, die am Ende nicht durchgesetzt werden“, sagt er dem KURIER. „Stattdessen sollte die BVG wieder mehr Personal auf den U-Bahnhöfen einsetzen. Damit beugt man nicht nur den Versuchen des Türblockierens vor. Man fühlt sich auch sicherer, wenn mehr BVG-Personal auf den Bahnsteigen zu sehen ist.“