Der Traum vom eigenen Wohnmobil wird ab diesem Sommer teurer. Die Europäische Union verschärft die Sicherheitsregeln für Reisemobile, und das bekommen Camper direkt im Geldbeutel zu spüren. Ab dem 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Wohnmobile eine ganze Reihe elektronischer Helfer an Bord haben.
Was die neue EU-Verordnung verlangt
Wie das Fachmagazin „Promobil" berichtet, richtet sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs, welche Systeme genau Pflicht werden. Hinter den Regeln steckt die EU-Fahrzeugsicherheitsverordnung, kurz GSR II. Für neue Pkw gilt die Assistenten-Pflicht schon seit Juli 2024, bei Wohnmobilen greift sie nun in der zweiten Stufe: Seit Sommer 2024 betraf sie nur komplett neu entwickelte Modelle, ab Juli 2026 gilt sie für alle Neuzulassungen.
Bei leichten Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen, also Kastenwagen sowie teil- und vollintegrierten Modellen, werden gleich acht Assistenzsysteme zur Pflicht. Dazu gehören ein Notbremsassistent, der bei drohender Kollision selbstständig stoppt, ein Spurhalteassistent, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Müdigkeitswarner, ein Ablenkungswarner, eine Schnittstelle für alkoholbasierte Wegfahrsperren, ein Reifendruckkontrollsystem und ein Rückfahrassistent.

Schwerere Reisemobile über 3,5 Tonnen brauchen laut dem Bericht zwar weniger Systeme, dafür aber spezielle: Wegen der schlechteren Sicht sind hier ein Totwinkel-Informationssystem und ein Anfahr-Informationssystem vorgeschrieben. Beide warnen aktiv, wenn beim Abbiegen oder Anfahren Fußgänger oder Radfahrer in den Gefahrenbereich geraten.
Aufwendige Technik für die Hersteller
Für die Hersteller bedeutet das einen erheblichen Aufwand. Da Kameras und Sensoren an Windschutzscheibe oder Kühlergrill sitzen, müssen Techniker die Systeme besonders bei vollintegrierten Modellen mit eigener Front aufwendig neu kalibrieren. Einfacher haben es Kastenwagen-Hersteller, die die Technik direkt vom Basisfahrzeug übernehmen können.
Am Ende zahlt der Kunde
Am Ende zahlt der Kunde. Neue Wohnmobile mit GSR-II-Standard werden laut Branchenschätzungen um 1.000 bis 3.000 Euro teurer. Aktuell nutzt der Handel die Übergangsfristen noch für Rabatte: Bereits produzierte Reisemobile mit bestehender Typgenehmigung dürfen über eine Ausnahmeregelung befristet auch ohne die neuen Systeme zugelassen werden.


