Wohl jeder, der regelmäßig im Auto sitzt, hatte schonmal unangenehme Post von den Behörden. In den meisten Fällen ist sogar ein mal mehr oder weniger gut getroffenes Foto dabei. Blitzer-Alarm! Viele würden den Radarfallen gern entgehen. Gut, dass es beim Discounter Lidl jetzt Blitzerwarner zum Billig-Preis gibt. Aber: Ist das überhaupt legal? Wir klären auf, ob und wie Sie die kleinen Geräte nutzen können.
Lidl verkauft Blitzerwarner für 24,99 Euro
Der Discounter Lidl wirbt in seinem Prospekt, das ab kommendem Donnerstag gelten soll, mit der „Tiefpreis-Garantie“ – auch für den kleinen Verkehrshelfer fürs Auto. Angeboten wird der „Auto-Verkehrswarner“ der Marke OOONO für einen Spottpreis von nur 24,99 Euro. Laut Lidl kostet das Gerät eigentlich doppelt so viel Geld. Der Kunde spart demnach 49 Prozent.
Was kann das Gerät? Der Blitzerwarner wird im Auto montiert und verbindet sich beim Losfahren mit dem Smartphone. „Du willst wissen, was dich auf der Straße erwartet? Dieses kleine Gerät kümmert sich darum“, verspricht der Hersteller.
„Mit relevanten Verkehrsinformationen, die Millionen von Autofahrern mit dir teilen.“ Konkret bedeutet das: Der Verkehrswarner warnt vor Gefahrenstellen, aber auch vor Geschwindigkeitskontrollen. Nur: Darf man das überhaupt nutzen?

Blitzerwarnungen im Auto sind in Deutschland ein heikles Thema. Viele Autofahrer nutzen Apps oder spezielle Geräte, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Doch im Straßenverkehr ist das grundsätzlich verboten. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrer keine technischen Geräte verwenden, die vor Blitzern warnen. Dazu zählen sowohl Radarwarner als auch entsprechende Smartphone-Apps oder Navigationsgeräte mit aktivierter Warnfunktion.
Blitzerwarner im Auto: Das sagt das Gesetz dazu
Konkret heißt es in Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
Das gelte „insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Bei Geräten, die auch andere Funktionen haben, dürfe nur die jeweilige Funktion, die vor Radarkontrollen warnt, nicht genutzt werden. Also: Mit Navis mit Blitzerwarner darf man natürlich navigieren, sich aber nicht vor Radarfallen warnen lassen.

Polizei will Bitzerwarner und Apps verbieten lassen
Die Polizeigewerkschaft fordert schon länger, dass nicht nur solche Geräte, sondern auch Apps untersagt werden. Denn sie sorgen dafür, dass Autofahrer abbremsen, wenn ein Blitzer in der Nähe ist. „Danach beschleunigt man in der Regel wieder und deswegen fordern wir auch die Untersagung der Bereitstellung von solchen Apps, weil die Menschen versuchen, sich nicht richtig zu verhalten“, sagte Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei erst im Januar.
Wer die Geräte dennoch nutzen will, sollte sich nicht erwischen lassen. Denn wird ein Fahrer bei der Nutzung solcher Blitzerwarner ertappt, drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Übrigens: Verboten ist nur, Warn-Apps und solche Geräte während der Fahrt zu nutzen. Ob sich der Autofahrer vor der Fahrt über Blitzer auf der Strecke informiert, kann niemand nachprüfen. Und: Radiomeldungen über Kontrollen sind weiterhin zulässig.




