Der Frühling ist da, die Temperaturen steigen – doch auf Berlins Straßen rollen noch immer zahlreiche Autos mit Winterreifen. Polizei, TÜV und Zulassungsstelle haben dagegen nichts einzuwenden. Verboten ist das nämlich nicht. Trotzdem kann es für Autofahrer schnell richtig teuer werden.
Keine Pflicht zum Reifenwechsel
Ein Gesetz, das den Wechsel auf Sommerreifen vorschreibt, gibt es nicht. Viele Fahrer wissen zwar: Bei Hitze sind Winterreifen keine gute Idee. Sie verschleißen schneller, der Spritverbrauch steigt – und auch die mögliche Höchstgeschwindigkeit sinkt. Trotzdem darf man grundsätzlich weiter damit fahren.
Was viele allerdings nicht wissen: Im Falle eines Unfalls kann genau das zum Problem werden.
Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel den Schaden, den ein Fahrer mit Winterreifen im Sommer verursacht hat. Doch bei der eigenen Fahrzeugversicherung, also der Kaskoversicherung, sieht die Sache anders aus.

Mitschuld bei Unfall mit Winterreifen droht
Dort kann die falsche Bereifung plötzlich eine entscheidende Rolle spielen. Wird das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig bewertet, kann es passieren, dass die Versicherung den Schaden am eigenen Auto gar nicht oder nur teilweise übernimmt. Oft wird Unfallfahrern eine Mitschuld von 20 bis 25 Prozent aufgedrückt.
Der Grund: Winterreifen sind für kalte Temperaturen gemacht. Ihre weiche Gummimischung verliert bei Hitze an Stabilität. Genau das kann bei einem Unfall zum entscheidenden Argument werden.
Beispiel Auffahrunfall: Die Versicherung könnte argumentieren, dass der Crash nur deshalb passiert ist, weil Winterreifen bei warmen Temperaturen einen längeren Bremsweg haben. In diesem Fall wäre dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen – und der Schaden bleibt möglicherweise teilweise oder komplett an ihm hängen.


