Es gibt Dinge, an denen kommt kaum ein Autofahrer vorbei – dazu gehört ohne Zweifel das Knöllchen an der Windschutzscheibe. Denn in vielen Städten sind Parkplätze Mangelware und ein Verstoß gegen die Parkregeln schnell geschehen. Besonders ärgerlich sind Strafzettel, weil man vergessen hat, die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Ein Gadget, das es ab Montag bei Aldi gibt, soll Autofahrer vor solchen Strafzetteln schützen. Aber ist das überhaupt legal?
Am Montag gibt es die digitale Parkscheibe bei Aldi
Schon jetzt sind viele Autofahrer, die bereits im Prospekt von Aldi geblättert haben, heiß auf das besondere Gadget fürs Auto. Die Rede ist vom „Park Mini Blau“, das der Discounter am Montag im Angebot hat. Die digitale Mini-Parkscheibe kostet bei Aldi laut Prospekt 19,99 Euro – ein Preis, der für das Gadget auch bei vielen Online-Händlern aufgerufen wird. Aber: Wozu ist das „Park Mini Blau“ von Needit gut? Und darf man es benutzen? Schließlich ist nicht jedes Verkehrsgadget legal – bei Verkehrswarnern muss man etwa ein paar Dinge beachten.
Das Gadget soll die Parkscheibe ersetzen. Es handelt sich dabei um ein kleines Gerät, das in der rechten unteren Ecke der Windschutzscheibe platziert wird, das Display zeigt dann nach außen. Es registriert, wenn das Auto bewegt wird und zum Stillstand kommt.
Bleibt das Auto stehen, weil es beispielsweise eingeparkt wird, stellt das „Park Mini Blau“ automatisch die aktuelle Uhrzeit ein und zeigt sie an, bis das Auto das nächste Mal bewegt wird. Das Einstellen einer Extra-Parkscheibe entfällt damit. Und auch vergessen kann man das Einstellen der Parkuhr nicht mehr. Es muss stattdessen nur darauf geachtet werden, dass das kleine Kästchen an der Windschutzscheibe immer ausreichend mit Batterien versorgt ist.

Automatische Parkuhren sind in Deutschland nicht legal
Aber: Ist es überhaupt erlaubt, so ein Gerät zu nutzen? Ja – denn die kleinen, digitalen Parkscheiben dürfen nicht mit anderen Exemplaren aus dem Netz verwechselt werden. Es gibt nämlich Parkuhren, die man hinter die Windschutzscheibe legt, die über ein Getriebe und Batterien verfügen – und sich automatisch weiterdrehen.
Damit wird die Parkzeit einfach immer wieder verlängert. Und das vollautomatisch – und ohne dass sich Autofahrer darum Gedanken machen müssen! Das automatische Verlängern der Parkzeit gilt aber als Parkverstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Legal sind solche Apparaturen also nicht.

Im Gegensatz zur digitalen Mini-Parkuhr. Sie muss verschiedene Anforderungen erfüllen, damit sie verwendet werden darf. Die elektronische Parkscheibe braucht laut ADAC eine Typengenehmigung und muss das blau-weiße Verkehrszeichen 314 zeigen, also das weiße „P“ auf blauem Grund. Über dem Display muss außerdem „Ankunftszeit“ stehen, wie es auch beim „Park Mini Blau“ bei Aldi der Fall ist. Auch die Zahlenhöhe auf dem Display ist beispielsweise vorgeschrieben.
Im Ausland können digitale Parkscheiben verboten sein
Die kleinen Geräte dürfen in Deutschland im öffentlichen Straßenland genutzt werden, auf privaten Parkplätzen gelten möglicherweise besondere Regelungen. Achtung, Autofahrer: Im Ausland wird der Umgang mit elektronischen Parkscheiben sehr unterschiedlich geregelt. Solche Mini-Gadgets sind in den Niederlanden und Dänemark beispielsweise erlaubt. Verbote gelten laut ADAC hingegen beispielsweise in Österreich, Belgien und in der Schweiz. Wer also mit so einem Gerät in den Urlaub fahren will, sollte sich vorher informieren, ob es auch genutzt werden darf.




