Ist die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung? Oder ist sie es nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landgericht Potsdam. Bis zu einer Entscheidung wird es jedoch noch dauern.
Eine Entscheidung fällt wohl erst Ende des Jahres
Der Prozess gegen fünf Mitglieder der ehemaligen Gruppe Letzte Generation lässt weiter auf sich warten. Die Entscheidung, wann das Verfahren beginnen soll, wird nach Angaben des Potsdamer Landgerichts voraussichtlich erst Ende 2026 getroffen. Die Angeklagten müssen sich dann wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten.
Den Aktivisten wird vorgeworfen, mehrere Attacken auf Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt sowie auf eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern verübt zu haben. Außerdem geht es um Aktionen am Hauptstadtflughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam.
Die Taten sollen zwischen April 2022 und Mai 2023 begangen worden sein. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stehen Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung im Raum.

Das Gericht ist derzeit mit zahlreichen Verfahren
Das Landgericht Potsdam hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom Mai 2024 zugelassen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits im Januar gefällt. Allerdings sei das Gericht derzeit mit zahlreichen Verfahren befasst, in denen sich Angeklagte in Untersuchungshaft befinden. Diese Verfahren müssten „vorrangig terminiert“ werden. Beim Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation handele es sich hingegen nicht um eine Haftsache, so eine Sprecherin.
Die Letzte Generation existiert inzwischen nicht mehr. Sie löste sich im Januar 2025 auf. Aus ihr sind allerdings neue Gruppen hervorgegangen, darunter die „Neue Generation“ und das „Widerstandskollektiv“.

Auch in Berlin sorgte die Gruppe für Schlagzeilen. Im September 2023 besprühten zehn Aktivisten das Brandenburger Tor mit Farbe, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Anfang Februar 2026 wurden vier weitere Klima-Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten sprach drei Männer und eine Frau wegen Sachbeschädigung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Die Geldstrafen liegen zwischen 1200 und 3300 Euro.




