Auch wenn die „Letzte Generation“ sich jetzt „Neue Generation“ nennt: Der Verein der Klima-Chaoten schulden Berlin und seinen Steuerzahlern noch immer 140.000 Euro. So teuer war die Reinigung des Brandenburger Tores, das „Letzte Generation“-Aktivisten mit Farbe beschmierten. Der Anschlag geschah vor über zwei Jahren. So wie es aussieht, wird das Land Berlin auf die Reinigungskosten sitzen bleiben. Denn der geplante Schadensersatz-Prozess, in dem die Beschmierer des Brandenburger Tors zur Kasse gebeten werden sollten, hat noch immer nicht stattgefunden!
Es war am 17. September 2023, als Klima-Chaoten unter anderem mit umgebauten Feuerlöschern anrückten und das Brandenburger Tor mit oranger und gelber Farbe besprühten. Alle sechs Säulen beschmierten sie so. Nach der Tat nahm die Polizei 13 Klima-Chaoten fest.
Die eingetrocknete Farbe vom Berliner Wahrzeichen zu entfernen, erwies sich als sehr mühevoll. Bis Dezember 2023 dauerten die Reinigungsarbeiten.

Die Berliner Immobilienmanagementgesellschaft BIM musste die Kosten übernehmen. Das landeseigene Unternehmen gibt die Schadensumme mit um die 140.000 Euro an, gezahlt mit dem Geld der Steuerzahler.
Um die Summe zurückzubekommen, stellte die BIM der „Letzten Generation“ die Reinigung in Rechnung. Da kein Geld floss, reichte das landeseigene Unternehmen beim Landgericht Berlin in Berlin-Mitte Klage gegen die „Letzten Generation“ ein. Das war im Februar 2023. Passiert ist bis heute gar nichts.
Schadenersatzprozess: Trödelt Justiz bei Klima-Chaoten?
Trödelt etwa die Justiz? Kommen die Gerichte in dem Verfahren nicht mehr hinterher? Der CDU-Abgeordnete Christopher Förster wollte es genau wissen und stellte jetzt eine parlamentarische Anfrage an die Senatsjustizverwaltung: „Welche Kosten für die Reinigung des Brandenburger Tores konnten bislang von den Tätern eingetrieben werden?“ Und: „Sollten nicht alle Kosten der Reinigung eingetrieben worden sein, was sind die Gründe hierfür und rechnet der Senat damit, dass dies noch passieren wird?“
Die Antwort der Justizverwaltung ist einfach erschütternd. „Bislang sind noch keine Kosten eingetrieben worden“, erklärt Justizstaatssekretär Dirk Feuerberg. Zwar hat die BIM Klage gegen die Schmierer erhoben, um die Reinigungskosten von 142.000 Euro geltend zu machen. Aber den angestrebten Zivilprozess haben Richter vorerst auf Eis gelegt! „Derzeit ist das Verfahren aufgrund einer Anordnung des Landgerichts, den Strafprozess in dieser Sache abzuwarten, ausgesetzt.“

Wie kann das sein? Eine BIM-Sprecherin erklärt dem KURIER: „Die Personen, die das Brandenburger Tor am 17. September 2023 mit Farbe besprüht haben, werden als Gesamtschuldner auf Zahlung dieses Betrags verklagt. Die zivilrechtliche Klage richtet sich gegen 13 Personen.“ Die wurde, wie bekannt, im Februar 2024 eingereicht.
Warum wird Prozess gegen Klima-Chaoten auf Eis gelegt?
Doch statt den Prozess zu eröffnen, passierte neun Monate später folgendes: „Mit Beschluss vom 26. November 2024, Az. 21 O 142/24, hat das Landgericht Berlin beschlossen, das Zivilverfahren bis zur Erledigung der Ermittlungs- und Strafverfahren auszusetzen“, teilt die BIM mit.
Das Gericht kann die Aussetzung der Verhandlung anordnen, „wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist“, sagt Sebastian Jungnickel, Sprecher der Berliner Zivilgerichte. „Nach der Begründung des Beschlusses möchte sich die Kammer mit der Aussetzung die besseren Erkenntnismöglichkeiten des Ermittlungs- und Strafverfahren zunutze machen.“

Und das tut sie offenbar seit einem Jahr. Beobachter wie der CDU-Abgeordnete Förster finden, dass die Mühlen der Berliner Justiz in Sachen „Letzte Generation“ und dem Farbanschlag auf das Brandenburger Tor sehr langsam mahlen.
Insgesamt müssen 14 Strafverfahren abgearbeitet werden, hieß es. Die ersten Prozesse begannen im Frühjahr 2024. Laut der Pressestelle der Berliner Strafgerichte soll es aber erst fünf Verfahren gegen insgesamt zwölf Angeklagte gegeben haben, die auch mit einem Urteil endeten.
So wurden Regina S. (23), Lennart W. (29) und Winfried L. (65) wegen Sachbeschädigung zu je acht Monaten Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Wie viele Verfahren zur Farbattacke am Brandenburger Tor noch offen sind, teilt die Pressestelle der Berliner Strafgerichte nicht mit.
Dass noch immer kein Klima-Chaot zur Schadensersatzleistung verurteilt wurde, „ist enttäuschend“, sagt der CDU-Abgeordnete Christopher Förster. „Die Arbeit der Gerichte ist viel zu lasch.“ Er sagt weiter: „Das Brandenburger Tor ist ein Symbol für die Freiheit dieser Stadt. Die Frauen und Männer, die es beschmierten, wussten, was sie taten. Meine klare Erwartung ist, dass sie die Reinigung bezahlen.“



