Eigentlich müsste es inzwischen jeder wissen: Dass es verboten ist, Waffen und andere gefährliche Gegenstände in Berliner Öffis und auf Bahnhöfen mitzuführen. Sechseinhalb Wochen lang kontrollierte die Bundespolizei jetzt besonders scharf auf 15 Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg – und wurde über 500-Mal fündig.
Vom 1. Oktober bis zum 17. November 2025 (jeweils 14 bis 4 Uhr des Folgetages) hatte die Bundespolizei für 15 Bahnhöfe (unter anderem Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen) die Regeln verschärft, über die Verbote des Waffengesetzes hinaus verboten wurde das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
In den sechseinhalb Wochen kontrollierte die Bundespolizei 10.723 Personen. Dabei wurden bei 509 Personen insgesamt 561 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Darunter waren 255 Messer, 159 Mal Reizstoffe wie Pfefferspray, 39 Hiebwaffen, 15 Schusswaffen, 86 Schlag- bzw. Stichgegenstände und 7-mal Pyrotechnik.
62 offene Haftbefehle wurden vollstreckt
Die Kontrollen führten nicht nur zur Sicherstellung verbotener Gegenstände, sondern auch zur Aufdeckung zahlreicher Straftaten:
• 200 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
• 289 Verstöße gegen das Waffengesetz bzw. die Waffenverbotszonen im ÖPNV
• 774 weitere Straftaten, darunter: 194 Gewaltdelikte, 137 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, 128 Betäubungsmitteldelikte




