Die Vogelgrippe rafft in Brandenburg die Kraniche zu Tausenden dahin, Freiwillige sammeln die Kadaver von den Feldern. Doch der Bauernbund Brandenburg weist in dem Moment in einer Mitteilung auf den Zusammenhang zwischen dem „totalen Schutz des Kranichs und dem aktuellen Massensterben der Tiere“ hin:
„Wenn eine Population sich in einer Kulturlandschaft mit schier unbegrenztem Nahrungsangebot völlig ungehindert ausbreitet, erfolgt die natürliche Regulierung irgendwann durch Seuchen“, erklärt Bauernbund-Vorstand Hans-Jürgen Paulsen.
Seit Jahren sei bekannt, dass sich der früher bedrohte Großvogel massiv vermehrt, so der 60-jährige Milchviehhalter aus Zollchow in der Uckermark: „Vielleicht müssen wir nach diesem Seuchenzug darüber nachdenken, wie man Kraniche wirksamer von den landwirtschaftlichen Flächen vergrämt, wo sie sich im Frühjahr von den jungen Saaten ernähren.“ Jedenfalls sei die stark angestiegene Kranichpopulation Ausgangspunkt der aktuellen Vogelgrippe, die der Geflügelhaltung im Land schweren Schaden zufüge.
Stallpflicht für Geflügel in Brandenburg
Zur Eindämmung der Vogelgrippe gilt in Brandenburg fast flächendeckend eine Stallpflicht für Geflügel. Alle Landkreise - bis auf Oberspreewald-Lausitz - haben diese nach einer Risiko-Einschätzung angeordnet, wie Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) nach Beratungen in der Staatskanzlei in Potsdam sagte.

In Brandenburg sind nach Ministeriumsangaben bislang sieben Geflügelbetriebe vom Vogelgrippe-Ausbruch betroffen. Rund 155.000 Tiere mussten getötet werden. „Die Situation ist nach wie vor besorgniserregend“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Landesregierung selbst will vorerst aber keine allgemeine Geflügel-Stallpflicht für ganz Brandenburg verhängen. Ministerin Mittelstädt sagte, Brandenburg setze auf Freiwilligkeit.
Kraniche streng geschützt
Kraniche sind als streng geschützte Art nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz eingestuft, die Jagd auf die großen Vögel ist verboten.

Vom Land und der Tierseuchenkasse erwartet der Bauernbund, dass die betroffenen Betriebe für ihre Tierverluste und durch die Seuchenbekämpfung verursachte Ertragsausfälle voll entschädigt werden. „Unsere Geflügelhalter betreiben großen Aufwand zum Schutz ihrer Tiere, Futter und Streu sind abgedeckt, Mensch und Maschine gelangen nur durch eine Desinfektionsschleuse in den Stall, trotzdem kann ein Eintrag des Erregers nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden“, beschreibt Paulsen die Lage.
Als nutzlosen Aktionismus bezeichnete Paulsen hingegen die von den Landkreisen angeordnete Stallpflicht für Freilandgeflügel: „Für das Risiko der in den großen Ställen hoffentlich gut geschützten Tiere ist es unerheblich, ob im Freiland drumherum zusätzlich zu den unzähligen Wildvögeln noch ein paar Legehennen oder Weihnachtsgänse rumflattern.“



