Zur Riege der Märchenfilme aus den Studios der DEFA, die schon zu DDR-Zeiten ein riesiger Erfolg waren, gehört ohne Frage auch „Das tapfere Schneiderlein“. Der Film nach dem Märchen der Gebrüder Grimm feierte am 28. September 1956 seine Premiere im Berliner Kino Babylon. Allerdings verlief der Start für den Klassiker, der am Sonntag um 15.10 Uhr im MDR gezeigt wird, mehr als holprig: „Das tapfere Schneiderlein“ wurde in der Bundesrepublik verboten – und kurze Zeit später auch in der DDR! Wir erzählen die skurrile Geschichte.
BRD ind DDR verboten „Das tapfere Schneiderlein“
Der Film „Das tapfere Schneiderlein“ war eine reine Studioproduktion und entstand in den Studios der DEFA. Viele Filmlegenden der DDR nahmen hier ihren Anfang. Doch im Gegensatz zu vielen anderen Filmproduktionen bekam es ausgerechnet „Das tapfere Schneiderlein“ mit Verboten zu tun! In der Bundesrepublik durfte der Film nach der DDR-Premiere nicht aufgeführt werden. Und später dann wurde er auch in der DDR aus den Filmprogrammen genommen. Warum denn das?
In der BRD sollte der Film eigentlich schon 1957 uraufgeführt werden. Doch die Genehmigung wurde nicht erteilt. Dafür zuständig war der Interministerielle Ausschuss für Ost-West-Filmfragen – zwischen 1953 und 1966 nahm die BRD-Regierung alle Filme aus sozialistischen Ländern unter die Lupe, bevor sie aufgeführt werden durften. Das Urteil zum DEFA-Märchen „Das tapfere Schneiderlein“: Das bekannte Märchenwäre von der DDR zu stark ideologisch angepasst worden.

Drehbuchautor Peter Podehl hielt sich zu Beginn noch stark an das Original-Märchen, doch er wurde später von Kurt Bortfeldt abgelöst. Das fertige Märchen wies dann einige Abweichungen vom Märchen der Gebrüder Grimm auf. Im Märchen der Gebrüder Grimm hat das tapfere Schneiderlein etwa negative Eigenschaften, die in der DDR-Version herausgestrichen wurden.
Am Ende des Films wird der König vertrieben, das Schneiderlein landet auf dem Thron – anders als im Märchen. Und: Das Schneiderlein heiratet am Ende nicht die Königstochter, sondern die Magd. Kritiker warfen dem Märchenfilm auch „marxistische Tendenzen“ vor.
BRD wollte in „Das tapfere Schneiderlein“ keine Propaganda aus der DDR
„Die propagandistische Verfremdung des Märchens reichte aus, dass der Interministerielle Ausschuss die Einfuhrgenehmigung verweigerte“, urteilt die Bundeszentrale für politische Bildung.
Allerdings wurde das Verbot schon kurze Zeit später aufgehoben: Im Jahr 1958 wurde der Film ein weiteres Mal vom Interministerielle Ausschuss für Ost-West-Filmfragen unter die Lupe genommen. Und durfte danach in der BRD gezeigt werden. Am 15. März 1959 lief „Das tapfere Schneiderlein“ dann zum ersten Mal in der Bundesrepublik.

Auch in der DDR wurde „Das tapfere Schneiderlein“ verboten
Dann dauerte es allerdings nicht mehr lange, bis der Film in der DDR verboten wurde. Das wiederum lag am Hauptdarsteller: Die Rolle des Schneiderleins wurde in dem Märchen aus der DDR von Schauspieler und Komiker Kurt Schmidtchen gespielt. Der Berliner wurde erst 1956 für den Film entdeckt, spielte in dem Märchen seine erste große Hauptrolle. In den darauffolgenden Jahren war Schmidtchen auch in anderen Produktionen zu sehen, etwa in „Alter Kahn und junge Liebe“.

Doch dann, im Jahr 1961, folgte der Bau der Berliner Mauer. Noch kurz vorher verließ Kurt Schmidtchen Ost-Berlin – und siedelte nach West-Berlin über. Seine Karriere konnte er im Westen fortsetzen. In der DDR wurde er aber aus den Annalen der Märchengeschichte getilgt, der Film „Das tapfere Schneiderlein“ verboten.
Kurt Schmidtchen spielte über 70 Film- und TV-Rollen
Geschadet hat der Wechsel dem Schauspieler trotzdem nicht: Bis zum Ende seiner Karriere spielte Kurt Schmidtchen in mehr als 70 Film- und Fernsehproduktionen mit. 1998 setzte er sich zur Ruhe. Im März 2003 starb der Schauspieler im Alter von 72 Jahren in seiner Heimat Berlin.



