Viele Berliner Autofahrer hatten schon um ihr günstiges Anwohnerparken gezittert. Denn der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte eine Erhöhung der Preise angekündigt. Wieso? Aktuell kostet die Vignette 10,20 Euro pro Jahr – ein Minusgeschäft für Berlin, da allein die Verwaltungskosten rund dreimal so hoch sind. Doch das wird fürs Erste auch so bleiben. Was die Berlin-Wahl und die damit zusammenhängende IT damit zu tun haben.
Anwohnerparken wird erst nach der Berlin-Wahl teurer
Der Berliner Senat verschiebt die Erhöhung der Parkvignettenpreise auf eine unbestimmte Zeit nach der anstehenden Berlin-Wahl in sechs Monaten. Doch was hat das eine mit dem anderen zu tun? „Systemische Anpassungen“ wie die Gebührenerhöhung seien mit Risiken verbunden, die „im Verhältnis zu einer erfolgreichen Durchführung der Abgeordnetenhauswahlen im September 2026“ nicht zu rechtfertigen seien, heißt es in einer Antwort der Verkehrsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Wegen der Wahl sei vom 1. Juni bis 12. Oktober eine „Fachverfahrensruhe“ für das Einwohnermelderegister angeordnet worden, worunter auch eine Gebührenanpassung fallen würde. Das sei notwendig, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sicherzustellen, sagt Landeswahlleiter Stephan Bröchler Tagesspiegel.
Nur zwingend notwendige Software-Anpassungen dürfe es rund um die Wahl geben. „Nicht zeitkritische und nicht zwingend erforderliche IKT-/Software-Anpassungen sind nach einer Abwägung ggf. in dem für das Wahlverfahren besonders kritischen Zeitraum zurückzustellen.“
IT-Experte widerspricht der Ausrede
Diplom-Informatiker Stefan Ziller (MdA, Grüne) erklärt in der Morgenpost zu der Behauptung der Verkehrsverwaltung: „Die Anpassung von Gebühren ist technisch genau wie die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises eine Nutzung der Fachsoftware. Das ist nicht mit Verfahrensruhe gemeint. Der Senat schreibt ja selbst, dass es sich nicht um einen dafür typischen Vorgang handelt.“

Er sehe jedoch keine Gefahr für die Wahlen, „wenn die Software für die Zwecke genutzt wird, für die sie vorgesehen ist. Eine Anpassung der Gebühren ist also weiter technisch möglich. Die einzige Frage ist, ob der Senat den politischen Willen dazu hat.“


