Bei den Straftaten in Berliner Grünanlagen liegt der Görlitzer Park in Kreuzberg mit riesigem Vorsprung auf einem unrühmlichen ersten Platz. Im vergangenen Jahr 2024 registrierte die Polizei in ihrer Statistik im Park 936 Straftaten, im Vorjahr 2023 waren es 1373, wie Senat und Polizei auf eine Anfrage der AfD antworteten.
Andere Parks kamen auf deutlich weniger Kriminalität, meistens waren es bis zu 200 Taten im Jahr, die angezeigt wurden. So etwa im Mauerpark in Prenzlauer Berg (193 Straftaten), Treptower Park (132), Volkspark Friedrichshain (113), Park Gleisdreieck (111), Tempelhofer Feld (101), Hasenheide (98) sowie Kleiner Tiergarten (77) und im Großen Tiergarten (48). Die anderen Parks waren weitgehend frei von Kriminalität.
936 Straftaten im Görlitzer Park
Von den 936 registrierten Straftaten im Görlitzer Park waren 190 sogenannte Rohheitsdelikte, also Gewalttaten wie Körperverletzungen und Raubtaten, 173 waren Diebstähle und 539 weitere Delikte, darunter auch Drogenbesitz und -handel. Auch in den anderen Parks ging es vor allem um diese Taten, die sich oft innerhalb bestimmter Gruppen abspielten.
Bei der Statistik muss beachtet werden, dass sie nur die angezeigten oder sonst von der Polizei festgestellten Straftaten auflistet. Außerdem gibt es viele Taten, die von den Opfern oder anderen Beteiligten aus verschiedenen Gründen gar nicht erst angezeigt werden. Im Görlitzer Park ist die Polizei wegen des verbreiteten Drogenhandels oft zu Kontrollen unterwegs, entsprechend viele Delikte werden festgestellt. In anderen Parks wird deutlich weniger kontrolliert.

Der Görlitzer Park, das Kottbusser Tor und der Leopoldplatz sind seit Sonnabend Waffen- und Messerverbotszonen. Dieses Messerverbot soll das Sicherheitsgefühl der Menschen erhöhen und es möglich machen, Waffen von „bestimmten gewaltaffinen Personengruppen“ einziehen zu können und so schwere oder tödliche Verletzungen zu verhindern.
Was bringen die neuen Messerverbotszonen?
Häufig seien komme es zu Straftaten in kriminellen Milieus, bei Trinkern oder auch Drogenabhängigen, so Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel zu dem Vorhaben.
In den Zonen ist das Führen von Waffen und jeglichen Messer, auch von Küchen- und Gebrauchsmessern, verboten. Das Verbot gilt in den Zonen für alle Personen, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, Ausnahmen, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ausnahmen gibt es für Polizei und Rettungskräfte, für Gastromitarbeiter, für Filmarbeiten oder für das Grünflächenamt.
In den Zonen darf die Polizei ohne Verdachts Personen kontrollieren. Kritik kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie nennt die Zonen ein Placebo ohne jeglichen Realitätsbezug. ■