Berlin zieht die Notbremse! Ab dem 15. Februar 2025 ist in drei berüchtigten Problemgebieten der Hauptstadt Schluss mit Waffen und Messern. Polizei und Senat haben genug von Gewalt, Drogen und Angstzonen – deshalb treten nun drei Waffen- und Messerverbotszonen in Kraft. Betroffen sind der Görlitzer Park, das Kottbusser Tor und der Leopoldplatz. Wer sich nicht daran hält, riskiert saftige Strafen!
Heute ist die neue Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Kraft getreten. In insgesamt drei Gebieten in #Kreuzberg und #Wedding ist ab heute das Führen von Waffen (insbesondere Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen,… pic.twitter.com/BP5dfcKLD9
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) February 15, 2025
HEUTE: Einrichtung von drei Waffen- und Messerverbotszonen
Die neuen Regeln betreffen gezielt Brennpunkte, an denen es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Hier sind die betroffenen Zonen:
Görlitzer Park: Das gesamte Parkgelände, inklusive U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof, Lausitzer Platz und angrenzender Straßen.
Kottbusser Tor: Das berüchtigte „Kotti“ samt U-Bahnhof, Adalbertstraße, Dresdener Straße und angrenzender Bereiche.
Leopoldplatz: Der „Leo“ in Wedding inklusive Parkanlage, U-Bahnhof und Müllerstraße.

Die Polizei meldet, dass in den betroffenen Gebieten immer wieder Raub, Körperverletzungen und andere Gewaltverbrechen mit Waffen stattfinden. Durch die neuen Verbotszonen kann die Polizei nun ohne konkreten Verdacht kontrollieren und Waffen bereits im Vorfeld aus dem Verkehr ziehen. Also, Kontrollen durch die Polizei können jederzeit erfolgen.
Was genau ist verboten?
Neben Schusswaffen, auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sind auch Armbrüste, Pfeilabschussgeräte und jegliche Messer tabu – ja, auch dein harmloses Taschenmesser oder das kleine Klappmesser für den Einkaufskarton. Wer kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, muss die Finger davon lassen.
Wer trotzdem mit einem Messer oder einer Waffe erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen: Bis zu 10.000 Euro Strafe sind möglich!
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