
Berlins Mietenwahnsinn kennt keine Grenzen – allein in den letzten drei Jahren sind die Mietpreise in der Hauptstadt um über 40 Prozent gestiegen. Doch jetzt gibt es Gegenwind – zum ersten Mal hat ein Berliner Bezirksamt ein Bußgeld gegen einen Vermieter verhängt, der seine Mieterin offenbar mit völlig überzogenen Preisen abgezockt hat.
Mieterschutz in Berlin: Bußgeld mit Signalwirkung
Ausgerechnet im Miet-Hotspot Friedrichshain-Kreuzberg, wo sich die Preise in den letzten Jahren praktisch verdoppelt haben, greift die Behörde jetzt durch. Das Wohnungsamt Kreuzberg hat den Fall akribisch geprüft – und entschieden: Die verlangte Miete war viel zu hoch. Der Vermieter muss der Frau ganze 22.000 Euro zurückzahlen.
„Die Mitarbeitenden haben gründlich gearbeitet und ein starkes Signal gesetzt“, lobt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Der Fall sei ein echter Präzedenzfall mit Signalwirkung, sagt er. „Das wird sich in der Branche schnell herumsprechen!“
So können sich Berliner gegen Mietwucher wehren
Neben der Mietpreisbremse gibt es ein weiteres, kaum bekanntes Mittel gegen Wuchermieten: das Wirtschaftsstrafgesetz (Paragraf 5 WiStG). Es erlaubt Bezirksämtern, Bußgelder gegen Vermieter zu verhängen, wenn diese Mieten verlangen, die mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen.
Und das Beste: Betroffene Mieter brauchen keinen Anwalt, die Anzeige ist kostenlos – und eine Kündigung wegen einer Anzeige ist verboten. „Das ist ein Bürgerrecht, kein Risiko“, betont Bartels. „Wer glaubt, zu viel zu zahlen, sollte sich an sein Bezirksamt wenden. Das lohnt sich!“
Bezirksbehörden klagen über Personalmangel
Der Berliner Mieterverein lobt den Mut der Kreuzberger Behörde – kritisiert aber auch die Zustände in den anderen Bezirken. „Viele Ämter sind personell völlig überfordert“, sagt Bartels. „Dabei könnten sie mit besserer Ausstattung und digitaler Technik noch viel mehr Fälle aufdecken.“
Konkret fordert der Mieterverein eine Software, die automatisch verdächtige Mietangebote im Netz erkennt. „Dann könnten die Behörden sofort reagieren, wenn plötzlich Mieten auftauchen, die völlig aus dem Rahmen fallen“, so Bartels.