Wohnen ist aktuell eines der größten sozialen Probleme. Vor allem in Großstädten wie Berlin ist günstiger Wohnraum Mangelware, ein Umzug viel zu teuer. Jetzt sollen Mieterinnen und Mieter länger vor starken Preissprüngen beim Einzug in eine neue Wohnung bewahrt werden können. Das Mittel hierfür ist die gesetzliche Mietpreisbremse, die seit 2015 gilt und eigentlich zum Jahresende ausgelaufen wäre. Doch die Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU hat einen Entwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, es sei keine Zeit zu verlieren. Sie plant auch strengere Regelungen zu automatischen Mieterhöhungen und für mehr Transparenz bei Nebenkosten.
Wann gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse besagt, dass bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete liegt, steht im örtlichen Mietspiegel. Wo es keinen Mietspiegel gibt, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden herangezogen werden. Auf diese Vergleichsmieten können sich Mieter berufen, wenn sie gegen einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorgehen wollen.
Die Mietpreisbremse gilt allerdings nur in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. Im Fall von Berlin ist das das gesamte Stadtgebiet! Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden – und auch Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Was hat die Mietpreisbremse gebracht?
Die Preisbremse habe den Mietenanstieg in den Gebieten mit angespannten Märkten „moderat verlangsamt“ – und zielgerichtet da gewirkt, wo es starke Anstiege von jährlich mehr als 3,9 Prozent gibt, zieht das Ministerium in dem Entwurf Bilanz. Der Mietwohnungsmarkt sei aber weiter angespannt, insbesondere in Ballungszentren. Hohe „Wiedervermietungsmieten“ seien für Menschen mit niedrigem Einkommen, zunehmend aber auch für Durchschnittsverdiener und Familien mit Kindern, eine finanzielle Herausforderung. Und das führe dazu, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnquartieren verdrängt werden.
Wer muss die Mietpreisbremse durchsetzen?
Zuständig dafür ist der Mieter oder die Mieterin selbst. Sie müssen den Vermieter schriftlich rügen, dass die Miete mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt und können dann zu viel gezahlte Miete einbehalten. Dafür gibt es auch Rechtsdienstleister. Bei Streit kann es nötig werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten und vor Gericht zu ziehen. Verstößt ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse, können ihm bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen, oder bei Mietwucher sogar bis zu drei Jahre Haft.
Mieterbund fordert Nachschärfungen
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse. Präsident Lukas Siebenkotten nannte es aber „bedauerlich und unverständlich“, dass verbliebene Ausnahmen nicht gleich mit gestrichen werden sollen. Aktualisiert werden müsse vor allem die Datumsangabe 2014. „Wohnungen, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, sind keine Neubauten mehr.“ Sie weiterhin von der Preisbremse auszunehmen, sei nicht mehr vermittelbar. Der Bundestag solle dies daher noch nachbessern.

Wohnungseigentümer sehen Schwachstellen
Der Eigentümerverband Haus & Grund nannte die Verlängerung der Bremse dagegen einen Fehler. Um davon zu profitieren, müsse man erst einmal eine neue Wohnung finden. In den angespannten Wohnungsmärkten sei genau das aber das Problem. Die Bremse wirke auch nicht zielgenau. „Der mietende Chefarzt profitiert genauso wie der mietende Krankenpfleger“, monierte Präsident Kai Warnecke. Unterstützung über das Wohngeld sei viel gerechter.
Letzte Verlängerung der Preisbremse?
In einigen Ländern wurde die Anwendung des Instruments zuletzt ausgedehnt. Als angespannte Wohnungsmärkte gelten etwa in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nun 57 statt zuvor 18 Kommunen. Der Unions-Bauexperte Jan-Marco Luczak nannte es gut, dass den Menschen mit der Verlängerung jetzt schnell Sicherheit gegeben werde. Der CDU-Politiker betonte zugleich: „Die Mietpreisbremse ist und bleibt eine Zwischenlösung, bis die Wohnungsmärkte sich wieder beruhigt haben.“ Sie könne nicht beliebig oft verlängert werden.
Strengere Regeln für Indexmieten
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, die Verlängerung sei ein erster Schritt zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern. Im Koalitionsvertrag seien weitere geplant. „Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen“, sagte die Ministerin. Für Verträge mit Indexmieten - also Mieterhöhungen gemäß der Inflationsrate - sollen strengere Regeln kommen. Im Visier stehen außerdem möblierte Wohnungen. „Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können.“