Da hat das Zeiss-Großplanetarium an der Prenzlauer Allee richtig Glück gehabt. Das Gebäude, das zu den letzten Prestigebauten der DDR gehörte, steht nun unter einem ganz besonderen Schutz. Und das ist in Berlin keine Selbstverständlichkeit. Denn architektonisch wertvolle Bauten, die aus der DDR-Zeit stammen, werden ja in der Hauptstadt bekanntlich oft gnadenlos abgerissen oder sind vom Abriss bedroht. Wie das Sport- und Erholungszentrum (SEZ), das beim Landesdenkmalamt nun gar keinen Zuspruch fand, um für die Ewigkeit erhalten zu bleiben.
Ja, für die Ewigkeit soll aber die 23 Meter hohe Kugel und alles um sie herum bleiben. Sie ist das Markenzeichen des Zeiss-Großplanetariums, das sich im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg am Rande des Ernst-Thälmann-Parks erhebt. Das Landesdenkmalamt hat es jetzt unter Denkmalschutz gestellt. Damit bleibt einer der außergewöhnlichsten Bauten für immer bestehen, die Berlin zu bieten hat. Mal abgesehen davon, dass dieses Planetarium weltweit eines der größten und modernsten ist, das vergangenes Jahr von über 357.000 Menschen besucht wurde (Rekord).
Und es ist einer der letzten Präsentationsbauten der DDR. Das Zeiss-Großplanetarium soll ein Lieblingsprojekt von Staatschef Erich Honecker gewesen sein. Er ließ sich regelmäßig vom verantwortlichen Baudirektor Erhardt Gißke persönlich über den Baufortschritt berichten.
Honeckers Großplanetarium: Jetzt steht es unter Denkmalschutz
Kein Wunder: 1987 wollte die DDR-Staatsmacht mit der Eröffnung des Großplanetariums durchaus bei der 750-Jahr-Feier Berlins glänzen. Es sollte die neuesten Erkenntnisse der Astronomie anschaulich vermitteln, vor allem aber die Fortschritte der sozialistischen Raumfahrt und die DDR als Hochtechnologiestandort präsentieren. Natürlich war auch Honecker dabei, als das bis heute deutschlandweit größte Planetarium am 9. Oktober 1987 eingeweiht wurde.

Die naturgetreue Sicht in den Sternenhimmel, wissenschaftliche Vorträge, atemberaubende Shows und Konzerte: Sie finden bis heute im Planetarium-Saal (307 Sitzplätze) statt. Dazu kommt ein großzügiges Foyer für Ausstellungen sowie ein hauseigenes Kino (160 Plätze). Zwischen 2014 und 2016 wurde das Planetarium für 12,8 Millionen Euro saniert.
Die Architektur und die „behutsame Sanierung“ des Hauses fand auch Anklang beim Landesdenkmalamt. „Die Kuppel des Zeiss-Großplanetariums ist ein technisches Meisterwerk des Ingenieurs Ulrich Müther, das als Zentrum des Hauses den Innenraum ebenso prägt wie den Baukörper und den Park rund um das Planetarium“, sagt Dr. Christoph Rauhut, Direktor des Landesdenkmalamts Berlin.
Worte, die dafür stehen, dass nun das Zeiss-Großplanetarium als eines der wenigen DDR-Bauten in Berlin auf die Denkmalliste kam und damit für alle Ewigkeiten unter Denkmalschutz steht.

Dies ist auch mit Aufgaben verbunden. Diese bestehen darin, Denkmale gemäß den gesetzlichen Vorgaben wissenschaftlich zu erforschen, zu schützen, zu bewahren und zu pflegen sowie das Wissen darüber zu vermitteln. Darum kümmert sich im Fall des DDR-Großplanetariums unter anderem die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die das Gebäude betreut.
SEZ droht Abriss: Warum behandelt der Berliner Denkmalschutz nicht alle DDR-Bauten gleich?
Die BIM hatte für eine recht kurze Zeit auch das einstige DDR-Spaßbad DSEZ an der Landsberger Allee betreut. Seit Monatsanfang gehört das Areal der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), wurde dem KURIER bestätigt. Geht es nach dem Willen des Bausenators Christian Gaebler (SPD), soll das landeseigene Wohnungsbauunternehmen das SEZ abreißen und dafür 500 Wohnungen bauen lassen.
Dieses Vorhaben würde es nicht geben, wenn das Sport- und Erholungszentrum, das 1981 eröffnet wurde, genauso wie andere DDR-Bauwerke in Berlin unter Denkmalschutz stehen würde. Ein Antrag wurde dazu auch offenbar mehrfach gestellt – aber vom Landesdenkmalamt abgewiesen.
Das war 2013 der Fall, als die Behörde die Denkmaltauglichkeit des SEZ prüfte. Dabei kam heraus: Das Landesdenkmalamt ist dabei zur Einschätzung gelangt, „dass sich aufgrund des Überlieferungszustandes des Hauses und seiner Einrichtung eine Eintragung in die Denkmalliste nicht rechtfertigen lässt“. So verkündete es der Senat nochmals vor einem Jahr als Antwort auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Damiano Valgolio.

Für das Aufnehmen des Zeiss-Großplanetariums in den Denkmalschutz wurde erklärt, was dafür wichtig sei. Demnach werden Denkmale nach vier zentralen Kategorien bewertet – nach ihrer historischen Bedeutung, ihrer künstlerischen Gestaltung, ihrem wissenschaftlichen Wert und ihrer städtebaulichen Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die ästhetische Qualität, sondern vor allem um den dokumentarischen Wert und das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit, heißt es.
Da hat das DDR-Großplanetarium verdienter Maßen bei den Denkmalschützern Glück gehabt. Nicht so das einstige DDR-Spaßbad. Dabei treffen die Berliner Denkmal-Kriterien auch für das SEZ zu.
„Aus fachlicher Sicht ist es ein baukulturelles, hochwertiges Bauwerk. Die Nachkriegsarchitektur, die in beiden Teilen Berlins sehr unterschiedlich war, muss erhalten bleiben“, sagte Architektenkammer-Präsidentin Theresa Keilhacker im September auf einer Veranstaltung zur Rettung des SEZ. Für die Bauexpertin ist das einstige DDR-Spaßbad „eine bauliche Meisterleistung“, die unter Denkmalschutz gehöre. ■