Nur noch etwas mehr als einen Monat, dann liegen wieder Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien in den Geschäften – und etliche Feuerwerksfans rüsten für den Jahreswechsel auf. Wenn es nach den Linken geht, ist damit bald Schluss: Die Bundestagsfraktion der Partei treibt die Debatte um das Böllerverbot mit einem neuen Antrag voran. Für dieses Jahr ist es zu knapp, stattdessen soll eine neue Verordnung das Feuerwerk zum Jahreswechsel 2026/27 erheblich einschränken.
Linke-Fraktion wirbt mit neuem Antrag für Böllerverbote
Mit ihrem Antrag warb die Linke-Fraktion für Böllerverbote – und vor allem dafür, dass die Städte und Gemeinden mehr Spielraum für eigene Entscheidungen bekommen. So sollen sie selbst darüber entscheiden können, ob Feuerwerksverbote ausgerufen werden oder nicht. Doch damit nicht genug: Sollte das nicht helfen, den Feuerwerkswahnsinn einzuschränken, soll im darauffolgenden Jahr eine Gesetzesänderung für ein komplettes Böllerverbot folgen.
„Letztes Silvester gab es fünf Tote, jedes Jahr gibt es Hunderte Schwerverletzte, darunter viele Kinder, die am Neujahrstag Blindgänger aufsammeln“, sagte Michael Arndt, Abgeordneter der Linken und ehemaliger Bereitschaftsarzt. „Die Knallerei stresst nicht nur Tiere, sondern auch der Großteil der Bevölkerung geht zum Jahreswechsel nicht vor die Tür.“ Er wirbt für die Nutzung von Kleinfeuerwerk der Kategorie 1 – darunter fallen beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk.

Schon die Möglichkeit von Städten und Gemeinden, härter durchzugreifen, sollte die Feuerwerksfans gehörig in die Schranken weisen. Dafür könnte auch ein neues Gutachten sorgen, das die Böllergegner der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegeben haben. Es veranschaulicht, dass Städte und Gemeinden rechtlich verpflichtet sind, Gebäude und Bevölkerung vor Bränden zu schützen. Tun sie das nicht, machen sie sich sogar strafbar.
Neues Gutachten könnte Böllerverbote nötig machen
Die Idee: Rund um brandgefährdete Gebäude müssen Städte und Gemeinden Verbotszonen ausrufen. Da Raketen 180 Meter weit fliegen können und ein Sicherheitsabstand dazugerechnet wird, kommt das Gutachten auf 200 Meter. Gibt es viele betroffene Gebäude auf engem Raum, müsse man das Feuerwerksverbot im Zweifel auf die ganze Stadt ausdehnen. Zu den gefährdeten Gebäuden gehören laut Gutachten aber nicht nur Häuser mit Reetdach, sondern auch Tankstellen und Gebäude, die viele Eintrittsstellen für Feuerwerksraketen haben und in eng bebauten Gebieten stehen. In Berlin also so gut wie jeder Plattenbau. Über ein Antragsformular können Bürger entsprechende Gebäude melden, die Behörden müssen den Hinweisen dann nachgehen.




