Die Debatte um das Böllerverbot läuft weiter auf Hochtouren – vor allem die Deutsche Umwelthilfe macht immer wieder gegen das Silvesterfeuerwerk mobil. Unbemerkt von vielen Böller-Fans und Böller-Gegnern wurde nun ein neues Gutachten angefertigt, das gefährlich für die Jahresend-Raketen werden könnte. Die These: Städte und Kommunen sind verpflichtet, brandgefährdete Gebäude durch Feuerwerksverbote zu schützen – tun sie es nicht, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Bürger wiederum können gefährdete Gebäude melden. Sorgt dieses Gutachten für die Ausweitung der Verbotszonen – und für ein Böllerverbot durch die Hintertür?
Neues Gutachten: Städte müssen Feuerwerk an Silvester verbieten
Vor allem in Berlin wird immer wieder darüber diskutiert, ob das Feuerwerk verboten werden sollte oder nicht. Hier gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Ausschreitungen in bestimmten Gegenden der Stadt, Angriffe auf Rettungskräfte, Brände. Verbotszonen gibt es vor allem in diesen Gebieten – etwa rund um die Schöneberger Pallasstraße oder den Alexanderplatz. Das neue Gutachten der Deutschen Umwelthilfe – die Umweltschützer wollen das Feuerwerk schon lange abschaffen – bringt nun buchstäblich Sprengkraft mit.
Das Gutachten, das von mehreren Rechtsanwälten im Auftrag der Umwelthilfe angefertigt wurde, stellt klar, dass die Behörden dazu verpflichtet sind, brandgefährdete Gebäude und Anlagen zu schützen.
Das umfasst Gebäude und Anlagen, die leicht entzündlich sind, etwa Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil. Aufgelistet werden aber auch Tankstellen und Anlagen, in denen leicht entzündliche Gegenstände gelagert werden – dazu zählen Recyclinganlagen und Wertstoffhöfen.
Betroffen sein können auch Gebäude mit „einer Vielzahl an Eintrittsmöglichkeiten für Feuerwerksraketen“ sowie Gebäude in eng bebauten Gegenden.

Behörden müssten ermitteln, wo sich diese Gebäude befinden. Dann müsse ein Schutzkreis eingerichtet werden – Versuche mit Feuerwerksraketen hätten eine Flugweite von 180 Metern ergeben, dazu komme ein Sicherheitsabstand von 200 Metern.
Der Knackpunkt: Laut Gutachten müsse, wenn in Städten mehrere solcher Gebäude oder Anlagen vorhanden sind, ein Schutzbereich gezogen werden, der alle Gebäude umfasst. Und der könne, „je nach örtlichen Gegebenheiten, das gesamte Stadtgebiet erfassen“, heißt es.
Kein Feuerwerksverbot? Stadt kann haftbar gemacht werden!
Das Gutachten stellt weiterhin klar: Wenn die Behörden den Schutz der Gebäude verweigern, dann drohen amtshaftungsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen, falls es zu Bränden kommt.
Sprich: Ohne Feuerwerksverbote kann die Stadt haftbar gemacht werden – schließlich müsse der Nutzer der Feuerwerkskörper davon ausgehen, dass er Feuerwerk zünden darf, wenn kein Verbot besteht. „Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist zwar nicht strafbar“, heißt es weiter. „Anders liegt die Sache aber, wenn durch einen Brand Leib und Leben von Menschen verletzt wurden.“

Böllerverbot durch die Hintertür: Bürger sollen Orte melden
Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun über ein neues Tool im Netz Menschen dazu auf, brandgefährdete Orte zu melden – die Behörden sind verpflichtet, solchen Meldungen nachzugehen, ringsherum Böllerverbote umzusetzen.
Die Berliner selbst können und sollen also zum Feuerwerksverbot beitragen, indem sie entsprechende Orte melden. Per Mausklick können Böller-Gegner über die Seite der Umwelthilfe entsprechende Anträge an ihre jeweilige Stadtverwaltung schicken. Wird so das Böllerverbot durch die Hintertür ermöglicht, weil den Städten keine andere Wahl bleibt?
Jürgen Resch, der Geschäftsführer der Umwelthilfe, wirft den Kommunen vor, beim Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt zu versagen. „Feuerwerksverbote sind keine Kann-Entscheidung, sondern eine kommunale Pflicht“, sagt er. „Städte und Gemeinden müssen brandempfindliche Gebäude und dicht bebaute Straßenzüge schützen. Alles andere ist ein klarer Rechtsverstoß.“ Sollten die Kommunen weiter untätig bleiben, müssten sie die rechtliche Verantwortung tragen.




