Nach dem umstrittenen Afghanen-Flug von Islamabad (Pakistan) nach Deutschland wird es jetzt für Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) unangenehm: Eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg hat Strafanzeige gegen ihn gestellt, berichtet die B.Z. Der Vorwurf heißt: illegale Einschleusung von Ausländern und eine potenzielle Gefährdung der Bevölkerung. Das geht aus einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin hervor.
Es gebe keinerlei belastbare Rechtsgrundlagen, wonach diese 132 Personen einfach so – und noch dazu auf Kosten der Bundesrepublik – nach Deutschland gebracht werden, heißt es in dem Dokument. Laut Rechtsanwalt Rafael Fischer (62) ging die Anzeige direkt nach der Landung des Fliegers bei der Berliner Staatsanwaltschaft ein. Offizielle Bestätigungen dazu gibt es allerdings noch nicht, so die B.Z.
Fischer, Experte für Straf- und Wirtschaftsrecht, macht in dem Blatt keinen Hehl aus seinen Motiven: „Ich möchte damit die Ermittlungen gegen Olaf Scholz anstoßen.“ Seiner Ansicht nach sei der Flug ein eklatanter Fehltritt: „Das Programm ist für andere Menschen gedacht, nicht für die, die in dem Flieger saßen.“ Schließlich könne man mit Steuergeldern nicht einfach so umgehen.
Auch Baerbock wegen Afghanen-Flug angezeigt
Ein Blick auf die Passagierliste zeigt: In der gecharterten Boeing 737 befand sich nur eine sogenannte Ortskraft, die während des Afghanistan-Einsatzes für deutsche Institutionen gearbeitet hat – zusammen mit fünf Angehörigen. 25 weitere Personen wurden kurzfristig von der Liste gestrichen.

In der Strafanzeige wird auch ein Bericht der B.Z. herangezogen, in dem der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, Alarm schlägt. In einem Brandbrief an Scholz nannte er den Afghanen-Flug „hochriskant und unverantwortlich“ – denn häufig seien die Identitäten der Afghanen gefälscht, so seine Warnung.




