Lichtenberg

Bezirk verhängt drastisches Böllerverbot

Der Bezirk Lichtenberg verfügt harte Regelungen, die endlich auch das Berliner Tierheim zur böllerfreien Zone erklärt.

Author - Norbert Koch-Klaucke
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Nur in einem engen Zeitrahmen dürfen Böller im Berliner Bezirk Lichtenberg gezündet werden.
Nur in einem engen Zeitrahmen dürfen Böller im Berliner Bezirk Lichtenberg gezündet werden.Marius Schwarz/imago

Kriegsähnliche Schlachten mit Feuerwerkskörpern wie in den vergangenen Jahren: Damit soll in den Berliner Stadtteilen Schluss sein. Der Bezirk Lichtenberg verhängt daher in diesem Jahr ein drastisches Böllerverbot. Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen!

Vor Jahren konnte man schon am Silvester-Nachmittag ab 16 Uhr die ersten Knaller zünden. Damit ist es in diesem Jahr nun vorbei. Nur in einem engen Zeitrahmen dürfen Raketen und Böller im Freien im Bezirk Lichtenberg gezündet werden. Und auch bei den Orten gibt es drastische Beschränkungen.

Das Bezirksamt Lichtenberg hat verfügt: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung („Böller“) im gesamten Gebiet des Bezirks Lichtenberg am Silvestertag vor 18 Uhr und am Neujahrstag (1. Januar) ab 7 Uhr morgens verboten.

Verstoß gegen Böllerverbot: Harte Geldstrafen drohen

Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro rechnen. Harte Strafen drohen, wer auch schon im Vorfeld des Silvestertages Knallzeug generell in Berlin zündet. Denn vor dem 31. Dezember und nach dem 1. Januar ist privates Feuerwerk grundsätzlich verboten.

Bei dem Böllerverbot im Bezirk Lichtenberg geht es offenbar nicht nur um die Sicherheit der Menschen, sondern auch um den Schutz der Tiere. So dürfen „an Stallungen und anderen Einrichtungen des Tierheims Berlin und des Pferdesportparks Karlshorst keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden“.

Böllerverbot in Lichtenberg: Tierheim Berlin steht unter Schutz

Die Besonderheit: Mit der Regelung wird offenbar zum ersten Mal die Gegend um das Tierheim Berlin am Hausvaterweg zur böllerfreien Zone erklärt. Bisher wurden Anträge seitens des Senates nicht gewährt. Jetzt greift der Bezirk durch. Schon bisher galt: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Orten oder Anlagen (z. B. Tankstellen) darf nicht geböllert werden.

„Böller sind eine Belastung für Haus- und Wildtiere und auch für viele Menschen. Mit dieser Regelung wollen wir diese Belastungen und Gefährdungen reduzieren“, sagt Bezirksstadträtin Filiz Keküllüoğlu (Grüne). „Wir appellieren an alle im Bezirk, rücksichtsvoll Silvester zu feiern und wünschen einen guten und gesunden Jahreswechsel!“

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