Was darf man sagen? Und was nicht? Fußball‑Regionalligist Babelsberg 03 ist vom Nordostdeutschen Fußball‑Verband (NOFV) zu einer Geldstrafe von 250 Euro (zuzüglich 85,60 Euro Gebühren) verurteilt worden – und ist alles andere als begeistert. Weniger geht es um die Summe, vielmehr ums Prinzip.
Fans halten polizeifeindliches Plakat hoch
Was ist passiert? Beim Heimspiel gegen den BFC Dynamo (2:2) am 1. April hielten Babelsberg‑Fans ein Spruchband mit dem Schriftzug „Emotionen statt Schlagstock – ACAB“ hoch.
ACAB ist eine polizeifeindliche Abkürzung und steht für „All Cops Are Bastards“, übersetzt: Alle Polizisten sind Bastarde.
Solche Rufe oder Parolen hört man im Fußballumfeld nicht selten, gerade in Babelsberg.
Die Fanszene der Potsdamer gilt als links, der Klub beruft sich beim Inhalt des Spruchbands auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist die Äußerung nur strafbar, wenn sie sich gezielt gegen eine konkret identifizierbare Gruppe von Polizisten richtet.

Der Klub schreibt: „Das konkrete Spruchband zu sanktionieren, lässt jeglichen Weitblick vermissen in einer Zeit, in der es im Wochentakt Berichte über unverhältnismäßige Polizeieinsätze und -gewalt in und um Fußballspiele in Deutschland gibt. Auch Fans unseres Vereins waren davon in der Vergangenheit betroffen.“
Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kann die Reaktion des Viertligisten nicht nachvollziehen: „Es ist völlig legitim, dass sich der Verein gegen eine Entscheidung des Verbandes beschwert, aber ebenso, dass der zuständige Verband diejenigen bestraft, die Polizeihass in ihrem Stadion zulassen.“

Jendro weiter: „Als GdP haben wir große Probleme damit, was in diversen Kurven in Fußballstadien für menschenverachtende Parolen zu sehen sind, und wir sehen leider, dass viele Vereine das tolerieren beziehungsweise mitunter unterstützen. Insofern wäre es vielleicht mal ein Zeichen, sich als Verein klar von Polizeihass zu distanzieren, damit solches demokratiefeindliches Gedankengut nicht folgenlos bleibt.“
Statuten sehen vor, dass eine Berufung ausgeschlossen ist
Die Statuten des NOFV sehen im Übrigen vor, dass bei Geldstrafen bis zu 550 Euro eine Berufung ausgeschlossen ist. Babelsberg hat damit keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, muss die Strafe sofort zahlen.




