Mehr Netto vom Brutto! Dieses Versprechen macht die schwarz-rote Bundesregierung jetzt Millionen Beschäftigten. Vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen künftig steuerlich spürbar entlastet werden. So viel mehr Geld sollen Familien künftig bekommen.
Familien haben den größten Vorteil
Das Gesamtpaket hat ein Volumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Doch die Reform hat auch ihre Kehrseite: Spitzenverdiener sollen künftig stärker zur Kasse gebeten werden, an anderer Stelle wird gekürzt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach angesichts der angespannten Haushaltslage von einem „großen Sprung“. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte: „Die Menschen sollen in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben.“
Den größten Vorteil sollen Familien mit Kindern haben. Nach den Plänen der Bundesregierung wird eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet.

Das Finanzministerium rechnet mit konkreten Verbesserungen für viele Berufsgruppen. So soll ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit jeweils 2800 Euro Bruttolohn und zwei Kindern jährlich rund 632 Euro sparen. Ein Erzieher-Elektriker-Paar mit jeweils 3200 Euro brutto soll rund 642 Euro mehr im Portemonnaie haben. Bei einer Lehrerin und einem Ingenieur mit jeweils 5.000 Euro Bruttoeinkommen steigt die Entlastung auf rund 678 Euro im Jahr.
Auch Alleinerziehende sollen profitieren. Eine Pflegekraft mit 2800 Euro brutto und zwei Kindern soll um rund 468 Euro entlastet werden. Bei einer Erzieherin mit 3200 Euro brutto sind es rund 471 Euro, bei einem Lehrer mit 5000 Euro brutto etwa 496 Euro jährlich.
Grundfreibetrag steigt
Ein wichtiger Baustein der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser Teil des Einkommens bleibt steuerfrei und soll das Existenzminimum sichern.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Bis 2028 soll er in zwei Schritten voraussichtlich auf 12.900 Euro steigen. Eine endgültige Anpassung hängt allerdings noch vom im Herbst erwarteten Existenzminimumbericht ab.
Spitzensteuersatz greift später
Auch beim Einkommensteuertarif soll sich etwas ändern. Der Spitzensteuersatz soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Bislang liegt diese Grenze bei 69.879 Euro für Ledige.
Nach Angaben des Finanzministeriums soll dadurch insbesondere der Tarif für kleine und mittlere Einkommen etwas abgeflacht werden.
Mehr Kindergeld und höhere Werbungskosten-Pauschale
Neben der Einkommensteuer will die Bundesregierung auch Familien an anderer Stelle entlasten. Das Kindergeld soll bis 2028 in zwei Schritten auf 272 Euro pro Kind und Monat steigen. Aktuell beträgt es 259 Euro.
Zudem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1230 Euro auf 1430 Euro steigen. Dadurch können Beschäftigte höhere Werbungskosten pauschal steuerlich geltend machen.
Reiche sollen mehr zahlen
Finanziert werden soll die Reform vor allem durch höhere Steuern für Spitzenverdiener. Die bisherige Reichensteuer wird dafür neu gestaffelt.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll weiterhin ein Steuersatz von 45 Prozent gelten. Ab 280.000 Euro soll der Satz auf 47 Prozent steigen. Bislang liegt der Höchststeuersatz von 45 Prozent erst ab 277.826 Euro.

„Wir machen unser Steuersystem gerechter“, sagte Klingbeil. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen. Eine Vermögensteuer ist dagegen nicht geplant.
Handwerkerbonus wird gekürzt
An anderer Stelle spart der Staat. So soll die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen sinken. Künftig sollen statt bislang 20 Prozent nur noch 15 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar sein. Der maximale Steuervorteil würde dadurch von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr sinken.


