Wer krank ist, soll künftig wieder den Weg in die Arztpraxis antreten müssen. Die schwarz-rote Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung abschaffen und Beschäftigte bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verpflichten. Die Pläne sorgen bei Ärzten, Gewerkschaften und Sozialverbänden für massive Kritik.
Telefonische Krankschreibung soll wegfallen
Stell dir vor, du hat einen Magen-Darm-Infekt und du musst noch am ersten Tag zum Arzt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbesheinigung kann der Arbeitgeber schon am ersten Tag verlangen. Die telefonische Krankschreibung ist abgeschafft.
Im vom Koalitionsausschuss verabschiedeten „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben sich Union und SPD auf eine deutliche Verschärfung der bisher geltenden Regeln für Krankschreibungen verständigt.
Die Möglichkeit, sich bei bestimmten Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen, war während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Sie sollte unnötige Arztbesuche vermeiden und Praxen entlasten.
Doch in den vergangenen Monaten mehrten sich Forderungen aus Teilen der Union und von Arbeitgeberverbänden, die Regelung wieder abzuschaffen. Als Begründung wurde unter anderem auf die hohe Zahl der Fehltage in Deutschland verwiesen.

AU künftig bereits ab dem ersten Fehltag
Zusätzlich plant die Koalition eine weitere Änderung mit großer Tragweite: Arbeitnehmer sollen bereits am ersten Tag ihrer Erkrankung eine Krankschreibung vorlegen müssen.
Bislang gilt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz grundsätzlich, dass eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich ist – Arbeitgeber können jedoch schon heute eine frühere Vorlage verlangen. Viele Arbeitgeber verlagen ab dem dritten Krankheitstag einen Schein vom Arzt.
Ausnahmen bei Krankschreibung sind möglich
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte klar, dass Unternehmen auch künftig Ausnahmen vereinbaren können. Abweichungen seien weiterhin durch Einzel- oder Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen möglich.
„Aber die gesetzliche Regelung wird jetzt die sein, dass es in Zukunft keine telefonische Krankschreibung mehr gibt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag an verlangt wird“, so Friedrich Merz.
Knaststrafe für falsche Krankschreibungen
Neben den neuen Vorgaben für Arbeitnehmer soll auch gegen missbräuchliche Krankschreibungen schärfer vorgegangen werden.
Die Bundesregierung kündigte an, die „unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ stärker als bisher bestrafen zu wollen. Bislang sieht Paragraf 278 des Strafgesetzbuches für das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wie genau die Strafen verschärft werden sollen, ließ die Regierung zunächst offen.

Hausärzte schlagen Alarm
Besonders scharfe Kritik an den Plänen gibt es aus den Arztpraxen. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, bezeichnet die Beschlüsse als „absolut katastrophal“. Er warnte vor einer enormen Mehrbelastung der ohnehin stark ausgelasteten Praxen.„Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird.“
Nach Angaben des Hausärzteverbandes gebe es keine Belege dafür, dass die telefonische Krankschreibung zu einem Anstieg von Krankmeldungen geführt habe. Vielmehr hätten digitale Erfassungsmethoden dazu geführt, dass mehr Fälle statistisch sichtbar würden.
Blumenthal-Beier kritisierte außerdem: „Die Koalition macht sich mit diesen vollkommen faktenfreien Beschlüssen unglaubwürdig.“ Millionen Menschen müssten künftig allein für die Ausstellung einer Bescheinigung eine Praxis aufsuchen – „ohne dass das medizinisch irgendeinen Sinn ergibt“.
Kassenärzte sehen zusätzliche Belastung
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagierte ablehnend. Vorstandschef Andreas Gassen sagte der BILD: „Das Gegenteil von Bürokratieabbau. Damit kommen noch mehr Menschen in die Praxen, die eh schon voll sind.“ Ärzte befürchten längere Wartezeiten und weniger Kapazitäten für Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.
Gewerkschaften sprechen von Misstrauenskultur
Heftige Kritik kommt zudem von Arbeitnehmervertretern. Ver.di-Chef Frank Werneke sieht in den Plänen einen „Ausdruck einer grundsätzlichen Misstrauenskultur“ wenn Beschäftigte sich „vom ersten Tag an beispielsweise mit einem grippalen Infekt zum Arzt schleppen sollen“.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, bewertet die Pläne ebenfalls kritisch. Auch sie spricht von einer „Misstrauenskultur“ gegenüber Beschäftigten. „Wir wissen inzwischen, dass sich Menschen viel eher krank zur Arbeit schleppen, wenn kurzfristige Krankschreibungen dermaßen verkompliziert werden“, erklärte sie. „Das hilft am Ende niemandem.“


