Es ist ein Plan, der Hunderttausenden älteren Beschäftigten in Deutschland die Stirn runzeln lässt: Die Bundesregierung will beim Krankengeld kräftig durchgreifen. Wer eine besonders hohe Teilrente bezieht und nebenbei arbeitet, soll ab 2027 im Krankheitsfall leer ausgehen. Im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steckt eine brisante Zwei-Drittel-Grenze – und die könnte das beliebteste Rentenmodell der vergangenen Jahre platzen lassen.
Das Aus für den beliebten 99,99-Prozent-Trick?
Bislang galt die Teilrente als cleverer Weg für den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Seit dem Flexirentengesetz dürfen Altersrentner zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent ihrer Vollrente wählen. Besonders pfiffig: Wer 99,99 Prozent kassierte, verzichtete praktisch auf nichts – und behielt trotzdem den vollen Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern er sozialversicherungspflichtig weiterarbeitete. Bei einer echten Vollrente wäre dieser Schutz nämlich futsch.
Wie die neue Zwei-Drittel-Grenze die Spielregeln umkrempelt
Genau dieser Trick soll nun ein Ende finden. Die geplante Regelung zieht eine knallharte Linie: Liegt die Teilrente bei zwei Dritteln der Vollrente oder darüber, ist Schluss mit Krankengeld. Erst unterhalb dieser Schwelle bleibt der Anspruch grundsätzlich erhalten. Pikant dabei: Selbst eine fortbestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rettet den Anspruch nicht mehr – die Politik knüpft die Grenze allein an die Rentenhöhe, nicht an den Job.
Damit wären vor allem die beliebten 99,99-Prozent-Modelle erledigt. Wer den Krankengeldschutz behalten will, müsste seine Teilrente künftig spürbar nach unten schrauben. Eine kleine Stellschraube mit großer Wirkung, denn für ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Risiken kann das Krankengeld nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung ein echter Rettungsanker sein.

Hinter den Kulissen geht es dabei um viel Geld. Die FinanzKommission Gesundheit hat eine drohende Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro für 2027 errechnet, falls die Politik nicht gegensteuert. Die Krankengeld-Reform für Teilrentner ist dabei nur ein Mosaikstein im Sparpaket: Die Kommission veranschlagt die Entlastung auf rund 36 Millionen Euro jährlich, das Bundesgesundheitsministerium spricht in seinem Entwurf von rund 30 Millionen Euro pro Jahr.
Warum die Politik von Mitnahmeeffekten spricht
Die Begründung der Reformer klingt nüchtern: Es gehe darum, sogenannte Mitnahmeeffekte zu verhindern. Schon ein winziger Verzicht auf 0,01 Prozent der Vollrente reichte bisher aus, um sich den Zugang zum Krankengeld offenzuhalten – das passe nicht mehr zum sozialrechtlichen Unterschied zwischen Voll- und Teilrente. Der geplante Mindestabstand soll diese Gestaltung kappen.
Betroffen wären vor allem Menschen jenseits der Regelaltersgrenze sowie Bezieher einer vorgezogenen Altersrente, die das Teilrentenmodell ausschöpfen. Für sie schrumpft die finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall mitunter dramatisch zusammen – im Ernstfall bleibt nur die Rente und gegebenenfalls weiteres Einkommen.

Ein fiktives Beispiel zeigt die Tragweite: Ein 67-Jähriger arbeitet in Teilzeit weiter, bezieht aber bereits 99,99 Prozent seiner Altersrente. Wird er länger krank, springt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung bisher das Krankengeld ein. Ab 2027 stünde er nach dem neuen Plan ohne diese Absicherung da – es sei denn, er senkt seine Teilrente unter die Zwei-Drittel-Marke.
Was Betroffene jetzt unbedingt prüfen sollten
Noch ist allerdings nichts in trockenen Tüchern. Ein Referentenentwurf ist kein beschlossenes Gesetz, im weiteren Verfahren können sich Stichtage, Übergangsregelungen und Formulierungen im Sozialgesetzbuch noch verschieben. Trotzdem sollten künftige Teilrentner die Entwicklung mit Argusaugen verfolgen.
Vor der Entscheidung für ein Modell lohnt es sich, mehrere Fragen durchzurechnen: Wie hoch fiele die Teilrente unterhalb der Zwei-Drittel-Grenze aus? Wie wichtig ist der Krankengeldschutz angesichts von Job und Gesundheit? Und wie groß ist am Ende der finanzielle Unterschied zwischen einer niedrigeren Teilrente mit Schutz und einer höheren ohne? Besonders Beschäftigte, die noch in größerem Umfang arbeiten und auf ihren Lohn angewiesen sind, sollten zweimal hinschauen – eine längere Krankheit kann sonst ein dickes Loch in die Kasse reißen.

Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einer unabhängigen Sozialrechtsberatung verschafft im Zweifel Klarheit. Denn eines steht jetzt schon fest: Die goldenen Jahre der 99,99-Prozent-Teilrente mit Krankengeld-Bonus dürften gezählt sein.



