Kiffen ab 1.4. legal

Bundesrat macht Weg für Cannabis-Legalisierung frei

Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Der Vermittlungsausschuss wird nicht aktiv.

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Kiffen wird legal, zwei Cannabis-Pflanzen pro Haushalt werden erlaubt.
Kiffen wird legal, zwei Cannabis-Pflanzen pro Haushalt werden erlaubt.Matt Masin/Zuma Press/dpa

Die Länderkammer ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden.

Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag zu schicken und so vorerst auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt zugesagt, einige Regelungen nachträglich zu ändern.

Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen, am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen. Rednerinnen und Redner mehrere Länder warnten dagegen vor einer Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.

Dass der Bundesrat das Kiffen-Gesetz annimmt, war bis kurz vor der Sitzung unsicher

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, „dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt.“ Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) äußerte sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Bei der Abstimmung votierte Sachsen dann uneinheitlich, die Stimme wurde daher als ungültig erklärt.

Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Dass das Gesetz die letzte Hürde nimmt, war bis kurz vor der Sitzung ungewiss gewesen. Drei Ausschüsse der Länderkammer hatten die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der federführende Gesundheitsausschuss schlug vor, das Inkrafttreten des auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Bundesregierung hatte einige Kritikpunkte aufgenommen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sicherte sie mehr Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. Dafür sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden.

Berlin enthält sich, Brandenburg stimmt für Vermittlungsausschuss

Berlin hat sich bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten. In Berlin gingen die Einschätzungen in der schwarz-roten Regierungskoalition dazu auseinander. Die CDU sieht das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis skeptisch. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) wiederholte unmittelbar vor der Abstimmung ihre Kritik, das geplante Gesetz werde die Justiz nicht entlasten, sondern einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen.

Brandenburg hat bei der Abstimmung im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte zuvor die Kritik der CDU deutlich gemacht. Sie hält es für unrealistisch, mit der Teil-Legalisierung den Schwarzmarkt für Cannabis erfolgreich zu bekämpfen und befürchtet eine erhebliche Belastung der Justiz.

Grünes Licht für Abbau von Subventionen beim Agrardiesel

Der Bundesrat hat am Freitag auch grünes Licht für den Abbau von Subventionen beim Agrardiesel gegeben. Die Länder stimmten am Freitag mehrheitlich dagegen, das entsprechende Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Damit sind auch weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 2024 beschlossen, wie eine höhere Luftverkehrsteuer und verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld.■