Neue Regeln

Kiffen, Energie, Elterngeld – das ändert sich zum 1. April

Kein Aprilscherz: Kiffen wird legal, das Elterngeld wird teilweise gekürzt und für Gas und Fernwärme gilt wieder der normale Mehrwertsteuersatz.

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Kiffen soll legal werden, drei Cannabis-Pflanzen sind dann erlaubt.
Kiffen soll legal werden, drei Cannabis-Pflanzen sind dann erlaubt.Matt Masin/Zuma Press/dpa

Zum Monatsanfang ändern sich wieder viele Gesetze und Regelungen – hier eine Übersicht:

Normale Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Auf Gas und Fernwärme wird vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent. Somit werden Gas und Fernwärme nominal 12 Prozentpunkte teurer. 

Kürzungen beim Elterngeld für Besserverdiener

Für Kinder, die ab dem 1. April geboren werden, ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch auf Elterngeld. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Eltern gleichzeitig zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes möglich.

Kiffen wird legal: Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Am 1. April wird Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert. Erlaubt sind dann für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen erlaubt und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum wird unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das Gesetz passierte am Freitag den Bundesrat. Der musste dem Gesetz zwar nicht zustimmen, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren bremsen können.

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll erst ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte und Videospiele.

Billiges Deutschlandticket für Studenten

Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – zum Beispiel dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Venedig kostet jetzt Eintritt

Venedig, eines der Top-Reiseziele der Welt, bittet Tagesbesucher künftig an bestimmten Terminen zur Kasse. Den Anfang macht der 25. April. Das Geld soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen, heißt es.

Die Rialtobrücke über dem Canal Grande. Venedig verlangt von Touristen an bestimmten Tagen Eintritt – zum Beispiel am 25. April.
Die Rialtobrücke über dem Canal Grande. Venedig verlangt von Touristen an bestimmten Tagen Eintritt – zum Beispiel am 25. April.Anteo Marinoni/LaPresse/AP/dpa

Qualifizierungsgeld startet

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April gibt es hier ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung machen und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Berufsorientierungs-Praktikum

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab Anfang April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungs-Praktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt liegt, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat übernommen. ■