„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“ Dieser Satz ging in die deutsche Geschichte ein. Geäußert wurde er am 9. November 1989 vom SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz im Internationalen Pressezentrum der DDR-Regierung in Berlin.
Haus der Geschichte in Bonn sicherte sich 2015 den Zettel
Es war seine Antwort auf die Frage, ab wann die neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger gelten würden. Die Folgen sind bekannt. Schabowskis Worte führten zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer am selben Abend, obwohl die Regelung erst am nächsten Tag eintreten sollte.
Das Haus der Geschichte in Bonn sicherte sich 2015 den berühmten Sprechzettel für seine Ausstellung. Für stolze 25.000 Euro, inklusive einer von Schabowski persönlich unterschriebenen Authentizitätsbescheinigung. Schabowski starb im November 2015. Der Sprechzettel galt lange als verschollen.
Doch um das Dokument gibt es seit Jahren Streit. Und dieser geht weiter. Beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster ist nun ein Antrag auf Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingegangen. Ein Journalist versucht seit langem herauszufinden, wer dem Haus der Geschichte den Zettel verkauft hat.
Der Kläger verlangt Auskunft über die Identität der Verkäufer, also den Erst- und Zweitverkäufer. Er beruft sich dabei auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch.
Zwar hatten sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das OVG der Klage stattgegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter in Münster jedoch die Revision zu.




