Er schoss etliche Male auf einen süßen Hund, musste sich dafür jetzt vor Gericht verantworten. Aber: Ist die Strafe, die der Tierquäler bekommen hat, wirklich gerecht? Im Körper des Schäferhund-Mischlings, der schon im vergangenen Jahr ins Tierheim im sächsischen Bautzen kam, steckten 40 Geschosse. Das schlimme Schicksal von Keks bewegte auch die KURIER-Leser.
Dass Hund Keks die Taten überlebte, ist ein Wunder
Dass der süße Hund überlebte, ist ein kleines Wunder: 42 Geschosse steckten in seinem Körper, einige davon sogar im Kopf. Der verletzte Hund wurde gefunden, im vergangenen Frühjahr ins Tierheim Bautzen gebracht. Bei Untersuchungen fand man die Geschosse, die auf ihn abgefeuert wurden. „Und das nicht nur einmal, sondern über einen unbestimmten Zeitraum mehrmals“, schrieb das Tierheim auf Facebook.
Der Fund war selbst für die erfahrenen Tierpfleger, die jeden Tag mit den unterschiedlichsten Schicksalen konfrontiert werden, unglaublich. „Wie grausam kann ein Mensch sein, seinem Tier solche Schmerzen und Leid zuzufügen!“ Nach und nach wurden die Projektile bei Operationen entfernt, Hund Keks hörte bei einer OP sogar kurzzeitig auf zu atmen. Doch er überlebte – und erholte sich von den Strapazen.
Für seinen ehemaligen Besitzer ging es jetzt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem 48 Jahre alten Andreas L. vor, den Hund über einen längeren Zeitraum gequält zu haben. „Das ist brutal“, sagte er laut einem Bericht beim Anblick der schrecklichen Bilder von Keks vor Gericht. Eine Erklärung dafür habe er nicht. Das zu den Geschossen passende Luftgewehr, das bei ihm gefunden wurde, habe er „zum Spatzenschießen“. Er behauptete, eine andere Person habe Zugang dazu gehabt, damit geschossen.
Herrchen von Keks will Wunden nicht bemerkt haben
Auch die Wunden will Andreas L. nie bemerkt haben. Die Verletzungen sind es, die selbst die Staatsanwaltschaft sprachlos machten. „Es ist relativ selten, eigentlich hatte ich das noch gar nicht, dass jemand seinen eigenen Hund so derart quält“, sagte der zuständige Staatsanwalt im Prozess. Das Urteil der Richterin: Andreas L. darf zwei Jahre lang keine Tiere mehr halten – und muss eine Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen á 15 Euro zahlen.
Die Richterin bei der Urteilsbegründung: „Natürlich hat niemand gesehen, wie Sie auf den Hund geschossen haben. Die vorliegenden Indizien sind so engmaschig und überzeugend, dass eine andere Möglichkeit nicht vorliegt.“ Ob die Strafe ausreichend für die Tat ist? Schon im Vorfeld hatten Tierfreunde heftig über den Fall diskutiert. „Wie schafft es die Natur, immer wieder Monster auf die Welt loszulassen?“, schrieb etwa ein Nutzer auf Facebook. Ein anderer: „Zum Glück hat Keks nicht sein Augenlicht verloren, so wie mein Charlie. Wenn ich so was sehe, macht es mich traurig und wütend zugleich.“




