Es gibt Dinge, die gibt’s gar nicht – und doch muss darüber berichtet werden. In Schwedt an der Oder im Landkreis Uckermark wurden die Einsatzkräfte der Polizei jetzt von einer Frau in Schach gehalten. Die Dame wählte 200-mal den Notruf, hielt die Ordnungshüter von der Arbeit ab. Doch dann statteten die ihr einen Besuch ab …
Frau wählt 200-mal den Notruf – bis die Polizei kommt
Dass immer wieder sinnlos bei der Polizei angerufen wird und die Sicherheitskräfte teilweise wegen Lappalien ausrücken müssen, zeigte schon der alljährliche Twitter-Marathon der Polizei Berlin. Doch was sich jetzt in Schwedt an der Oder ereignete, macht fassungslos: Eine Frau soll hier 200-mal den Notruf gewählt haben – und wenn in der Notrufzentrale abgehoben wurde, legte sie auf.
Die Polizei selbst berichtete jetzt von dem schrägen Fall. Mehrere Telefone soll die 63-Jährige für die Aktion benutzt haben, ein Gespräch kam aber nie zustande. Die Einsatzkräfte reagierten trotz des Telefonterrors professionell – und fuhren zu der Frau. „Da Gefahren für Leib und Leben nicht auszuschließen waren, erfolgte schließlich die Notöffnung der Tür durch alarmierte Kameraden der Feuerwehr“, teilte die Behörde mit.

Denn die Einsatzkräfte vor Ort hörten aus der Wohnung Geräusche. Sie fanden die 63-Jährige vor, die aber nicht kooperieren wollte, die Polizisten beleidigte. Die Beamten der Polizei stellten die Telefone, die sie für die Anrufe beim Notruf genutzt hatte, sicher. Gegen die Frau wird nun ermittelt, weil sie den Notruf missbrauchte.
Missbrauch des Notrufs ist in Deutschland strafbar
Die Behörde weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass solche Aktionen dafür sorgen können, dass Menschen, die wirklich dringend auf Hilfe angewiesen sind, keine bekommen. Der Missbrauch von Notrufen ist in Deutschland übrigens sogar eine Straftat nach § 145 Strafgesetzbuch (StGB) und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Denn er behindert die Funktion von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst und gefährdet die Allgemeinheit.
Dazu zählen Scherzanrufe, das Vortäuschen eines Notfalls oder die Blockade der Leitungen, aber auch absichtliches Auslösen von Alarmen oder das Beschädigen von Nothilfemitteln wie Feuermeldern. Nicht strafbar ist es nur, wenn sich der Anrufer versehentlich vertippt hat. Davon kann bei der Dame aus Schwedt an der Oder allerdings kaum ausgegangen werden.



