Krasser Fall in Sachsen

Feuerwehrmann im Einsatz geblitzt: Fahrverbot, Bußgeld, jetzt das Urteil!

Ein Feuerwehrmann wird im Einsatz geblitzt und bestraft – doch vor Gericht kommt die Wende. Das Urteil sorgt für Aufmerksamkeit.

Author - Florian Thalmann
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Ray Lange (Mitte) wurde als Feuerwehrmann im Einsatz geblitzt, bekam ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Doch er ging dagegen vor Gericht.
Ray Lange (Mitte) wurde als Feuerwehrmann im Einsatz geblitzt, bekam ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Doch er ging dagegen vor Gericht.Philipp von Ditfurth/dpa, Heiko Rebsch/dpa

Die Feuerwehr ist Tag und Nacht im Einsatz, um Menschen zu helfen, die dringend Hilfe benötigen – da geht es auf der Straße auch mal etwas rasanter zu. In Eilenburg gab es deshalb jetzt einen viel beachteten Prozess: Ein Feuerwehrmann aus Taucha in Sachsen war mit der Drehleiter zu einem Einsatz unterwegs, bekam ein Fahrverbot und ein Bußgeld aufgebrummt. Doch er wehrte sich – und ging vor Gericht.

Feuerwehrmann im Einsatz mit 69 km/h geblitzt

Was war passiert? Der Feuerwehrmann namens Ray Lange war im Einsatz, weil es eine Brandmeldung aus einer Grundschule gab. Im Mai 2025 fuhr nach dem ersten Einsatzfahrzeug, in dem nur vier Mitglieder der Feuerwehr saßen, mit einem Fahrzeug mit der Drehleiter hinterher. Auf dem Weg wurde er mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt – in einer Baustelle, in der 30 Kilometer pro Stunde galten.

Er bekam Post vom Ordnungsamt, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Auch ein Bußgeld in Höhe von 369 Euro sollte er zahlen – aus eigener Tasche, obwohl er als Feuerwehrmann im Einsatz war. Die Stadt schlug daraufhin eine Spende an die Verkehrswacht vor, doch Lange wollte das nicht – es wäre für ihn ein Eingeständnis der Schuld gewesen. Er trat stattdessen aus der Feuerwehr aus – nach 34 Jahren. Dann ging er vor Gericht.

 Feuerwehrmann Ray Lange mit seiner Anwältin Lori Borsdorf im Gerichtssaal des Amtsgerichts Eilenburg.
Feuerwehrmann Ray Lange mit seiner Anwältin Lori Borsdorf im Gerichtssaal des Amtsgerichts Eilenburg.Heiko Rebsch/dpa

Im Prozess ging es vor allem um die Frage, unter welchen Umständen Einsatzfahrzeuge Verkehrsregeln missachten dürfen. Normalerweise werden solche Verfahren eingestellt, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.

Der Bürgermeister der Gemeinde Taucha hingegen argumentierte, dass Sonderrechte nicht alle Verkehrsregeln außer Kraft setzen. Am Dienstag nun das Urteil: Freispruch für den Feuerwehrmann! Das Gericht befand die Überschreitung für gerechtfertigt, weil Lange im Einsatz Sonderrechte in Anspruch nehmen durfte. Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sei außerdem gewährleistet gewesen.

Feuerwehrmann Ray Lange machte weltweit Schlagzeilen

Ray Lange kann nun hoffen, dass sich die Aufregung etwas legt. Denn seine Story machte Schlagzeilen, sogar im Ausland wurde berichtet. „Es war ein Wahnsinnsrummel, drei bis vier Interviews am Tag“, sagte er. Lange litt laut Berichten sehr, auch unter dem Gerichtsverfahren. „Es tut weh, was da mit mir gemacht wurde.“ Nach dem Urteil sagte er: „Ich bin sehr erleichtert und mir fällt ein Riesenstein von der Seele. Ich hoffe, nun auch wieder besser schlafen zu können.“

Ihm sei mit dem Urteilsspruch ein Stein vom Herzen gefallen. Erleichterung auch bei seiner Anwältin. Sie betonte, die Justiz habe mit dem Urteil die „komplett überzogene und auch falsche Anwendung des Rechts“ korrigiert.

Aus der Stadtverwaltung hieß es am Dienstag:  „Die Stadtverwaltung wird den Verfahrensablauf hausintern auswerten und Schlussfolgerungen für zukünftige Verwaltungsverfahren ziehen.“ Für Ray Lange ist nach dem Urteil klar: Er wird trotz Freispruch nicht zur Feuerwehr zurückkehren. Das ist für ihn undenkbar – zumindest unter den Voraussetzungen, die in der Stadtverwaltung herrschten.

Beim Einsatz von Blaulicht und Martinshorn müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen.
Beim Einsatz von Blaulicht und Martinshorn müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen.Lino Mirgeler/dpa

Sonder- und Wegerecht: Was ist das eigentlich?

Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst haben in Deutschland besondere Rechte nach StVO. Das Sonderrecht (§ 35 StVO) erlaubt ihnen, von Verkehrsregeln abzuweichen – etwa schneller zu fahren, rote Ampeln zu überfahren oder Halteverbote zu missachten –, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend nötig ist. Dabei müssen sie stets die öffentliche Sicherheit beachten.

Das Wegerecht (§ 38 StVO) gilt nur bei Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn. Dann müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen. Einsatzfahrzeuge dürfen sich dann ihren Weg erzwingen, müssen jedoch vorsichtig fahren. Ohne Signal gelten nur Sonderrechte, kein Wegerecht.

Was halten Sie von dem Urteil und dem ganzen Verfahren? Schicken Sie uns Ihre Meinung per Mail an wirvonhier@berlinerverlag.com. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!