Kampf gegen digitale Übergriffe

KI-Missbrauch: Bundesregierung will Deepfake-Täter künftig härter bestrafen

Europa und Deutschland reagieren auf zunehmenden KI-Missbrauch: Neue Vorgaben sollen die Verbreitung manipulierter Bilder verhindern.

Author - Sebastian Karkos
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Das EU-Parlament will KI für Nacktbilder verbieten (Symbolfoto).
Das EU-Parlament will KI für Nacktbilder verbieten (Symbolfoto).Marcus Brandt/DPA

Dieser Fall bewegt Deutschland. Schauspielerin Collien Fernandes (44) ist mit Vorwürfen digitaler sexualisierter Gewalt gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) an die Öffentlichkeit gegangen. Ulmen selbst bestreitet die Anschuldigungen.

Ohne Einwilligung dürfen keine Videos entstehen

Unabhängig davon macht die EU im Kampf gegen Porno-Deepfakes und sexualisierte KI-Bilder Ernst. Das Europaparlament in Brüssel hat für ein Verbot bestimmter KI-Anwendungen gestimmt. Ohne Einwilligung der Betroffenen dürfen Nutzer künftig keine entsprechenden Videos oder Bilder erstellen.

Bereits im Mai 2024 hatte die EU eine Richtlinie verabschiedet, die die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material – einschließlich Deepfakes – als strafbare Form von Cybergewalt einordnet. Die EU-Staaten müssen die Vorschriften bis Mitte Juni 2027 in nationales Recht umsetzen.

Bundesregierung hat auch eine Änderung angekündigt

Auch die Bundesregierung hat zu diesem Thema eine Änderung des Strafgesetzbuchs angekündigt. Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern sowie von KI-manipuliertem Material – sogenannten Deepfakes – soll künftig unter Strafe gestellt werden. Beispielsweise könne das „Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generierten Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden“, heißt es zur Erklärung im Entwurf.

Christian Ulmen und Collien Fernandes waren früher ein Traumpaar.
Christian Ulmen und Collien Fernandes waren früher ein Traumpaar.imago stock&people/Imago

Der Bundestag soll beschließen, dass Täter, die die Intimsphäre anderer Menschen verletzen, eine Geldstrafe zahlen oder mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen müssen. Auch die unerlaubte Überwachung oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy eines Opfers soll verboten werden.

Provider sollen IP-Adressen für Opfer offenlegen

Zudem wird geprüft, Provider zu verpflichten, gegenüber Opfern digitaler sexualisierter Gewalt die IP-Adresse derjenigen offenzulegen, die solche Inhalte posten oder verschicken. Noch offen ist, ob und wie die Löschung solchen Materials – dessen Verbreitung für Betroffene oft eine enorme psychische Belastung darstellt – künftig erleichtert werden könnte. (mit dpa)

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