Regenbogenfahne und Drag-Queen-Bilder – was haben sie in einer Berliner Schule zu suchen? Das fragte sich ein aufgeregtes Elternpaar aus dem Südosten der Stadt und verklagte eine Grundschule in Treptow. Denn dort hatte man im Hort ihrer Tochter die Fahne der Schwulen-, Lesben- und Queer-Bewegung aufgehangen und Drag-Queen-Bilder von Erstklässlern ausmalen lassen. Die Eltern zogen vors Verwaltungsgericht Berlin.
Schule in Treptow: Eltern ziehen wegen Regenbogenfahne am Schulhort vor Gericht
In der Verhandlung am heutigen Mittwoch wurde noch einmal der Klagegrund der Eltern vorgetragen. Ihre Tochter war in der ersten Klasse, als nachmittags im Hort die Ausmalbilder auslagen, die Drag-Queens zeigten. Wenig später tauchte an der Tafel im Hortraum eine Flagge mit vielen Farben auf, über der „Progress-Regenbogenflagge“ stand. Die Eltern beschwerten sich erst in der Grundschule in Berlin-Treptow, wollten, dass Bilder und Fahne verschwinden. Dann tauchten neue Ausmalbilder auf. Und die Flagge verschwand nicht. Die Mutter sagt, dass sie nicht nur wegen der eigenen Tochter geklagt habe. Sie sei Elternvertreterin an der Schule. Andere Eltern hätten sich besorgt an sie gewendet.
Die Vorsitzende Richterin, Rautgundis Schneidereit, wirft bei der Verhandlung zwei Ausmalbilder an die Wand. Sie stammen aus einem Buch namens „Drag Queen Color Therapy“, das sich an Erwachsene richtet und sind beschriftet. „Ru Paul“ und „Divine“ sollten die Kinder ausmalen, zwei bekannte Drag Queens, also Männer, die in Frauenkleidern auftreten. Man sieht Gesichter hinter Sonnenbrillen, wilde Mähnen. Selbst die Schule hat eingeräumt, dass die Bilder „nicht kindgerecht“ waren.

Die Bilder seien verschwunden, doch wieder aufgetaucht, dann malten die Kinder Manga-Bilder aus. Die hätten harmlos gewirkt, sagt der Anwalt der Eltern, stammten aber aus einem Verlag namens „Thunder Fuck“. Ein sexualisierter Name, der auch keine Kinderbücher vermuten lässt. Um die Sache nicht weiter in die Länge zu ziehen, erklären ein Herr von der Schulaufsicht und ein Mitarbeiter von der Senatsbildungsverwaltung: In diesem Hort werde gar nichts mehr ausgemalt, das habe nämlich „keinen pädagogischen Mehrwert“.
Streitpunkt in der Verhandlung bleibt die Regenbogenflagge. Ein Horterzieher soll sie selbst gemalt und aufgehängt haben. Über ihn erfährt man im weiteren Verlauf, dass er selbst Frauenkleider trage, mitunter kurze Röcke, sich schminke. Die Richterin sagt, das komme in der Klageschrift nicht vor. Der Anwalt der klagenden Eltern sagt, man habe auch kein Problem mit dem Erzieher.
Regenbogenfahne in Treptower Schulhort: Verletzt sie das Neutralitätsgebot?
Mit einer herkömmlichen Regenbogenflagge hätten die Eltern auch kein Problem, deutet der Anwalt an. Er würde diese Flagge aber von der im Hort aufgehängten unterscheiden. „Hier wird postuliert, es gibt viele Geschlechter“, das habe „einen starken politischen Einschlag“, der Anwalt nennt ihn „Wokeismus“.
Er sieht das Neutralitätsgebot verletzt. „Wir sind der Meinung, dass kontroverse Themen in der Schule thematisiert werden müssen, das ist ja völlig klar, aber altersangepasst und eben kontrovers.“ Man könne in der 12. Klasse mit Schülern über die Frage sprechen, ob es mehr als zwei Geschlechter gibt, erklären, dass das eine umstrittene These ist. Aber nicht sechs- oder siebenjährigen Kindern diese Flagge präsentieren. „Da geht es um Beeinflussung“, so der Anwalt. Zwei Stunden berät sich das Gericht. Die Entscheidung: Die Klage der Eltern gegen das Land Berlin wird abgewiesen. Sie müssen die Kosten des Verfahrens tragen.