Streit um Dogen-Park

Zaun um den Görli: Bezirk scheitert vor Gericht

Kreuzberger Grüne wollten den Baustopp erzwingen, doch der Senat bleibt knallhart.

Teilen
Ein Radfahrer fährt am Abend am Görlitzer Park vorbei.
Ein Radfahrer fährt am Abend am Görlitzer Park vorbei.Paul Zinken/dpa

Vor Gericht wollte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Pläne zum Görlitzer Park ausbremsen. Damit wollte man auch den Grünen-Wählern im Bezirk demonstrieren, dass man alles tut. Nun gibt es eine Entscheidung, die nicht alle freuen wird.

Im Streit um den vom Senat geplanten Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor Gericht gescheitert. Der von den Grünen geführte Bezirk wollte auf diesem Weg die komplette Umzäunung des Parks verhindern und die Planungen des Senats aus CDU und SPD zum Park stoppen.

Bezirk vs. Senat vor Gericht

Das Verwaltungsgericht entschied nun, der Antrag des Bezirks gegen den Senat sei rechtlich nicht zulässig, weil beide Institutionen des Landes Berlin sind, wie ein Sprecher sagte. Der Sender RBB hatte berichtet.

„Görli bleibt auf – Nein zur Symbolpolitik“ steht auf dem Banner, das die Teilnehmer einer Demonstration gegen eine Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks zeigen.
„Görli bleibt auf – Nein zur Symbolpolitik“ steht auf dem Banner, das die Teilnehmer einer Demonstration gegen eine Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks zeigen.Annette Riedl/dpa

Der Senat will mit Eingangstoren und einer nächtlichen Schließung des Parks Drogenkriminalität und Auseinandersetzungen eindämmen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte angekündigt, auch wenn der Bezirk bei seiner anderen Meinung bleibe, würden Eingangstore und Umzäunung gebaut. Kritiker der Pläne sagen, der Drogenhandel werde damit nur noch weiter in die Straßen rings um den Park gedrängt.

Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell erst einmal die Bezirke. Der Senat kann aber aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Es muss um eine „Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins“ gehen, wie es heißt. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte betont, diese Beeinträchtigung liege nicht vor. Und daher vom Gericht vorläufigen Rechtsschutz verlangt, also eine schnelle vorläufige Entscheidung. ■