Treptow-Köpenick

Welpen illegal gehalten: Berliner Hundehalter muss über 16.000 Euro bezahlen

14 Hunde illegal gehalten, Halteverbot verhängt. Jetzt muss ein Berliner Hundehalter eine große Summe für die Unterbringung im Tierheim zahlen.

Author - Sebastian Karkos
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Der Besitzer zeigt in seiner Wohnung ein Foto von zwei seiner Hunde.
Der Besitzer zeigt in seiner Wohnung ein Foto von zwei seiner Hunde.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Am 4. Januar 2026 holte die Polizei 14 Französische Bulldoggen aus einem Mehrfamilienhaus: zwölf Welpen und zwei Muttertiere. Einige der Hunde waren teilweise in einem dunklen Kellerraum untergebracht und bereits vom Muttertier getrennt. Der KURIER berichtete mehrfach über diesen Fall aus Treptow-Köpenick.

44-Jähriger darf keine Tiere mehr betreuen

Nach diesem illegalen Welpenhandel entschied das Verwaltungsgericht Ende März, dass dem 44-jährigen Mann das Halten und Betreuen von Tieren generell verboten bleibt.

In diesem Keller wurde ein Teil der Hunde gefunden.
In diesem Keller wurde ein Teil der Hunde gefunden.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Die 14 Hunde wurden seinerzeit dem Tierheim Berlin übergeben, für den Halter war der Fall ein einziges Missverständnis. Wie das Bezirksamt Lichtenberg nun mitteilt, sind mittlerweile 13 der 14 Tiere vermittelt worden. Für den Halter der Hunde endet die Geschichte jedoch nicht nur mit dem Halteverbot, sondern auch mit einer saftigen Rechnung. Selbst nachdem ihm die Hunde entzogen worden waren, muss der Halter für die Kosten der Aufbewahrung aufkommen. Der Gebührenbescheid laut Bezirksamt: 16.302,44 Euro.

Viel Geld. Doch hier treiben vor allem die Anzahl der Hunde und die lange Unterbringung den Preis in die Höhe. Laut „Gebührenordnung für die Benutzung der Tierbetreuungseinrichtungen der Bezirke von Berlin“ kostet der Transport zur Tiersammelstelle 35,79 Euro pro Hund. Die sogenannte Verwahrung in der Tiersammelstelle ist mit täglich 17,38 Euro veranschlagt – pro Vierbeiner.

Im Tierheim Berlin wartet noch eine Bulldogge auf die Vermittlung.
Im Tierheim Berlin wartet noch eine Bulldogge auf die Vermittlung.Jürgen Ritter/imago

Zur Erinnerung: Der Hundehalter hatte gegen das Halte- und Betreuungsverbot Widerspruch eingelegt, doch das Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück. Die Begründung: „Tierhalter hätten die Pflicht, ihre Tiere verhaltensgerecht unterzubringen.“

Halter wird vorgeworfen, dass die Tiere litten

Weiter hieß es unter anderem: „Die Trennung habe den Welpen, die sich aufgrund ihres Alters in einem besonders sensiblen Stadium befunden hätten, erhebliche Leiden zugefügt. Die fehlende Einsicht des Antragstellers in die Tierschutzwidrigkeit seines Verhaltens zeige, dass ihm die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Tierhaltung fehlten. Ihm sei daher die Haltung und Betreuung sämtlicher Tiere verboten.“

Für den Hundehalter folgt nun auch noch die finanzielle Konsequenz.

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