Am 4. Januar 2026 holte die Polizei 14 Französische Bulldoggen aus einem Mehrfamilienhaus: zwölf Welpen und zwei Muttertiere. Einige der Hunde waren teilweise in einem dunklen Kellerraum untergebracht und bereits vom Muttertier getrennt. Der KURIER berichtete mehrfach über diesen Fall aus Treptow-Köpenick.
44-Jähriger darf keine Tiere mehr betreuen
Nach diesem illegalen Welpenhandel entschied das Verwaltungsgericht Ende März, dass dem 44-jährigen Mann das Halten und Betreuen von Tieren generell verboten bleibt.

Die 14 Hunde wurden seinerzeit dem Tierheim Berlin übergeben, für den Halter war der Fall ein einziges Missverständnis. Wie das Bezirksamt Lichtenberg nun mitteilt, sind mittlerweile 13 der 14 Tiere vermittelt worden. Für den Halter der Hunde endet die Geschichte jedoch nicht nur mit dem Halteverbot, sondern auch mit einer saftigen Rechnung. Selbst nachdem ihm die Hunde entzogen worden waren, muss der Halter für die Kosten der Aufbewahrung aufkommen. Der Gebührenbescheid laut Bezirksamt: 16.302,44 Euro.
Viel Geld. Doch hier treiben vor allem die Anzahl der Hunde und die lange Unterbringung den Preis in die Höhe. Laut „Gebührenordnung für die Benutzung der Tierbetreuungseinrichtungen der Bezirke von Berlin“ kostet der Transport zur Tiersammelstelle 35,79 Euro pro Hund. Die sogenannte Verwahrung in der Tiersammelstelle ist mit täglich 17,38 Euro veranschlagt – pro Vierbeiner.

Zur Erinnerung: Der Hundehalter hatte gegen das Halte- und Betreuungsverbot Widerspruch eingelegt, doch das Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück. Die Begründung: „Tierhalter hätten die Pflicht, ihre Tiere verhaltensgerecht unterzubringen.“
