Offenbar haben die zwei Warnstreik-Tage vor dem vergangenen Wochenende nicht gereicht: Jetzt treten die Mitarbeiter bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) gleich sechs Tage am Stück in den Ausstand. Volle Tonnen sind garantiert. Und auch anderer Müll bleibt in der Stadt liegen – gerade jetzt, wo so mancher mit dem Frühjahrsputz beginnt. Wie man dann doch den ganzen Dreck wegbekommt – der KURIER gibt die Antworten.
Vom 10. bis 15. März soll der von der Gewerkschaft Verdi ausgerufene Warnstreik bei der BSR dauern. Zum Glück sind nicht alle Dienstleistungen und Betriebsstätten jeden Tag von dem Arbeitskampf betroffen. So ergibt sich bei der BSR ein neuer Wochenplan, der uns Berlinern vorschreibt, wie wir in dieser Woche unseren Müll loswerden.
Was passiert bei der BSR an den Streiktagen 10. und 11. März?
Am Montag und Dienstag muss mit erheblichen Einschränkungen bei der Straßenreinigung gerechnet werden. So werden an verschiedenen Orten nicht die öffentlichen Abfalleimer geleert. Klammheimlich dort Teile seines Hausmülls zu entsorgen, weil auch an diesen Tagen die Müllabfuhr nicht kommt, kann man gleich vergessen.

Sperrmüll und Restabfälle in die Mechanische Behandlungsanlage Gradestraße zu bringen, lohnt sich am Montag und Dienstag auch nicht. Dieser BSR-Betriebsteil wird voraussichtlich bis einschließlich 14. März (Freitag) Tag geschlossen bleiben. Die BSR bittet, die Anlieferungen auf die darauffolgende Woche zu verschieben.
Gleiches gilt für das Müllheizkraftwerk Ruhleben (Selbstanlieferung von Restabfall) und das Biomassezentrum Hennickendorf. Auch diese Betriebsteile bleiben bis Freitag zu.
Ein Trost: In einigen Regionen kann die Müllabfuhr zum Einsatz kommen, um etwa Biomüll, Wertstoffe (Gelbe Tonne) oder Restabfall abzuholen. Auch Sperrmüllabholungen sollten an diesen Tagen möglich sein, alle 14 Recyclinghöfe sollen geöffnet haben – laut dem BSR-Plan in dieser Streikwoche.
Wie werde ich meinen Müll an den BSR-Streiktagen 12. bis 14. März los?
Das wird sehr schwierig. Die Müllabfuhr ist an diesen Tagen nicht unterwegs. Es werden Restabfall- und Bioguttonnen sowie die gelben Wertstofftonnen (im BSR-Zuständigkeitsbereich) nicht geleert. Eine Entsorgung erfolgt erst wieder beim nächsten regulären Abfuhrtermin. Das kann bis zu 14 Tage dauern.
Die öffentlichen Abfalleimer bleiben ebenfalls voll. Denn auch die Straßenreinigung wird an diesen Tagen nur im kleinen Rahmen in Berlin unterwegs sein.

Vom Streik betroffen ist auch, wer in diesen Tagen einen Termin mit dem Sperrmüll-Abholservice der BSR gemacht hat. Die Sperrmüllabholungen finden vom 12. März bis einschließlich 14. März nicht statt, teilt die Stadtreinigung mit. Man werde sich mit den Kunden in Verbindung setzen, um Ersatztermine zu vereinbaren.
Ein Ausweg wären die sogenannten BSR-Kieztage. Doch geplante Aktionen in Lichtenberg (12. März), Mitte (13. März) und Neukölln (14. März) fallen wegen des Streiks aus. Auch alle 14 BSR-Recyclinghöfe bleiben an diesen Tagen geschlossen.
Kann ich am Samstag (15. März) meinen Müll loswerden?
Da zeigen uns die Frauen und Männer in Orange ganz dick ihren Daumen nach unten! Müllabfuhr: Am Samstag finden keine nachgeholten Leerungen von Tonnen statt. Die Entsorgung erfolgt erst wieder beim nächsten regulären Abfuhrtermin. Wie gesagt, das kann bis zu zwei Wochen dauern.
Und so mancher Berliner muss wohl auch seinen Frühjahrsputz umgestalten. Ausmisten und den Müll zur BSR fahren – daraus wird nichts. Denn auch am Samstag (15. März) bleiben alle 14 BSR-Recyclinghöfe geschlossen. Der in Tempelhof am Tempelhofer Damm geplante BSR-Kieztag fällt ebenfalls aus.
Es gab ja Zeiten, da wurden wegen des Streiks nicht geleerte Mülltonnen auch einmal extra abgeholt. Doch solche Versprechungen will die BSR gar nicht erst machen.
„Zur Streikfolgenbeseitigung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Das diesbezügliche Vorgehen ist vom weiteren Verlauf der Tarifverhandlungen und ggf. weiteren Streikmaßnahmen von Verdi abhängig“, heißt es in einer BSR-Mitteilung.
Darin wird auch gewarnt: „Das Abstellen von Sperrmüll, Elektroschrott und anderen Abfällen im öffentlichen Straßenland – z. B. vor den Toren geschlossener Recyclinghöfe – ist verboten. Ein solches Verhalten stellt illegales Ablagern von Müll dar und wird von den Ordnungsämtern mit hohen Bußgeldern geahndet.“ ■