Bluttat schockt Berlin

Messerangriff an Berliner Grundschule: Kommt der Täter ohne Strafe davon?

Eine Mordkommission untersucht in Berlin-Spandau den Tatort in Grundschule am Weinmeisterhorn. Welche Strafe dem minderjährigen Täter droht.

Author - Stefan Henseke
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Hinter den Türen dieser Grundschule in Berlin-Spandau geschah die Messerattacke. Ein 12-Jähriger wurde schwer verletzt, der 13-jährige mutmaßliche Täter flüchtete.
Hinter den Türen dieser Grundschule in Berlin-Spandau geschah die Messerattacke. Ein 12-Jähriger wurde schwer verletzt, der 13-jährige mutmaßliche Täter flüchtete.Morris Pudwell

Die Tat schockiert Berlin: Bei einem Streit in einer Spandauer Grundschule hat ein 13-Jähriger einen 12-Jährigen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Der mutmaßliche Angreifer flüchtete nach der Tat vom Schulhof und wird immer noch gesucht. Wenn die Polizei ihn schnappt: Welche Strafe droht dem minderjährigen Täter?

Tatort ist die Grundschule am Weinmeisterhorn in Berlin-Spandau.  Opfer und Täter sollen beide in die Klasse 6b der Schule gehen. Im Umkleideraum der Sporthalle soll ein Streit eskaliert sein. Der 13-Jährige stach mit einem Messer zu und verletzte den 12-Jährigen so schwer, dass er notoperiert werden musste. Eine Mitschülerin sagte dem KURIER, dass der Angreifer seine Tat vorher angekündigt hätte. Er soll vorher gesagt haben: „Ich muss heute jemanden abstechen.“

Berliner Polizei: „Der Tatverdächtige hat offenbar ein Aggressionsproblem“

„Die Mordkommission ist vor Ort, aber dadurch, dass der Tatverdächtige ein Kind ist, werden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen geführt“, sagte Martin Halweg, Sprecher der Berliner Polizei, vor Ort dem KURIER. Gleichwohl werde eine Mordkommission mit ihrer Expertise den Tatort untersuchen, um den Fall und den Hergang der Tat aufklären zu können.

Vor der Grundschule ermittelte die Polizei. Der Messer-Angriff schockte am Donnerstag ganz Berlin.
Vor der Grundschule ermittelte die Polizei. Der Messer-Angriff schockte am Donnerstag ganz Berlin.Morris Pudwell

Nach dem 13-Jährigen wird momentan mit Hochdruck gefahndet. „Wir haben Hubschrauber in der Luft, wir sind mit Spürhunden im Einsatz. Wenn wir den Jungen gefunden haben, werden wir ihn einer ärztlichen Behandlung zukommen lassen und ihn dann einer geeigneten Erziehungs- oder Pflegestelle zuweisen.“ Halweg weiter: „Der Tatverdächtige hat offenbar ein Aggressionsproblem, sonst hätte es die Tat heute nicht gegeben.“

Ein Prozess oder eine Haftstrafe sind ausgeschlossen

Ganz klar: Kinder unter 14 Jahre sind in Deutschland nicht strafmündig. In Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs heißt es: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Und der Angreifer in der Grundschule ist erst 13 Jahre alt. Juristisch hat das Kind also keine Konsequenzen zu befürchten. Ein Prozess oder eine Haftstrafe sind ausgeschlossen.

Folgenlos bleibt so eine Tat aber nicht. Meist wird das Jugendamt eingeschaltet, um die familiären Hintergründe zu prüfen, etwa, ob die Eltern ihre erzieherischen Pflichten erfüllt haben. Werden keine Verfehlungen festgestellt, kann es eine Bestrafung „light“ geben – zum Beispiel Erziehungskurse für den unter 14-Jährigen. Bei schwierigen Familienverhältnissen sind aber auch die Entziehung des Sorgerechts und die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie möglich.