Sie halten Berlin in Atem, bringen Autofahrer immer wieder zur Weißglut: Die Aktivisten der Letzten Generation. Auch in dieser Woche blockierten die Klima-Kleber wieder mehrfach Straßen in Berlin, sorgten etwa am Montag im Berufsverkehr für Verzögerungen an mehreren Stellen in Berlin. Aber: Was kann oder darf man gegen die Aktivisten unternehmen? Im Netz sorgt ein Video für Wirbel, das einen Lkw-Fahrer zeigt, der mit einer besonderen Technik auf die Blockade antwortet: Hupen gegen die Klima-Kleber. Aber: Darf man das? Darüber wird diskutiert.
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Hupkonzert bei Klima-Blockade: Aktivist spricht von Körperverletzung
Der kurze Clip ist unter anderem auf dem Video-Portal Youtube zu sehen – wo genau es aufgenommen wurde, ist unklar. Zu sehen ist ein Aktivist der Letzten Generation, der mit einem Lkw-Fahrer diskutiert. Im Hintergrund ist zu Beginn ein Hupkonzert zu hören, ohrenbetäubend laut. Die kurze Diskussion dreht sich offenbar um die Tatsache, dass sowohl der Lkw-Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer hupten, um die Aktivisten zu vertreiben.
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„Sie wissen, dass das Körperverletzung ist, was Sie gerade machen?“, fragt der Aktivist den Lkw-Fahrer. „Was machen Sie denn da? Mann, hau‘ doch ab, dann passiert nischt!“, brüllt der Lkw-Fahrer aus dem Fenster. Der Aktivist darauf: „Das ist Körperverletzung, einfach hupen ohne Grund.“ – „Ach, und was machen Sie?“ Die Polizei habe er schon angerufen. „Und jetzt macht, dass ihr weg kommt!“

Fraglich ist: Ist es erlaubt, Klima-Kleber wegzuhupen? Darüber wird im Netz erbittert gestritten. Grundsätzlich regelt die Straßenverkehrsordnung, wann genau man die Hupe benutzen darf – erlaubt ist das nämlich nur in genau zwei Fällen, so schreibt es Paragraph 16 vor. Dort heißt es, „Schall- und Leuchtzeichen“ dürfe nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überhole und wer sich oder andere gefährdet sieht.
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Also: Laut Gesetz darf die Hupe innerorts nur in einer konkreten Gefahrensituation eingesetzt werden. Das bedeutet: Grundsätzlich verbietet das Gesetz unnötiges Hupen, wenn keine akute Gefahrensituation besteht.
Klima-Proteste: Wann darf man die Hupe im Straßenverkehr einsetzen?
Die Frage ist: Besteht eine Gefahrensituation, wenn sich Aktivisten der Letzten Generation auf die Straße kleben? Darüber müssten im Zweifel Gerichte entscheiden. Für einige genervte Autofahrer, die im Netz darüber sprechen, ist die Lage aber klar. „Ich würde solange hupen, bis ich weiterfahren kann. Die hocken sich auf eine Straße und verhindern die Weiterfahrt – das ist so, als ob mitten auf der Straße jemand sein Auto parkt und weggeht“, schreibt ein Nutzer bei „GuteFrage.net“.
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Auf Youtube kommentiert ein Nutzer: „Grundsätzlich ist das Hupen in Gefahrensituationen erlaubt. Da das Ankleben und Verweilen auf einer hochfrequentierten Straße eine Gefahrensituation darstellt, ist das Hupen nicht nur erlaubt, sondern auch notwendig.“ Doch so sieht es nicht jeder. Auf „GuteFrage.net“ schreibt ein Nutzer auf die Frage, ob das Hupen Körperverletzung sei: „Körperverletzung ist es zwar nicht, gleichwohl aber ordnungswidrig, weil man nur vor einer konkreten Gefahr per Hupe warnen darf, wenn zu erwarten ist, dass sich die Gefahrensituation damit auflöst/vermeiden lässt.“
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Am besten ist es für Autofahrer trotz der Wut, wenn sie sich an die Anweisungen der Polizei halten. Erst am Montag blockierten Klima-Kleber wieder mehrere Straßen in Berlin – und die Einsatzkräfte baten die Autofahrer, ruhig zu bleiben und nicht zur Selbstjustiz zu greifen und stattdessen auf die Ordnungshüter zu warten. „Bitte greifen Sie nicht selbst ein“, hieß es in einem Tweet der Berliner Polizei. ■