Kreuzberg streitet weiter über den Görli. Gegen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks hat die Initiative „Görli zaunfrei“ Klage eingereicht – inklusive Eilantrag.
Senat greift in Rechte und Freiheiten ein
Der Senat greife unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, sagte ihr Anwalt David Werdermann. Seit Anfang März macht der Park um 22 Uhr dicht, 16 Eingangstore wurden dafür aufgebaut.
Klage gegen die Allgemeinverfügung vom Februar
Die Koalition aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer soll eine wissenschaftliche Studie die Folgen prüfen.
Fünf Anwohner und Mitglieder der Initiative klagen konkret gegen die Allgemeinverfügung vom Februar, die die Öffnungszeiten festlegt. Werdermann rechnet damit, dass die Entscheidung über den Eilantrag einige Wochen dauern kann. Die unterlegene Seite könnte vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Das Hauptverfahren kann mehr als ein Jahr dauern.

Diese Punkte führen die Kläger an
Inhaltlich geht es um vier Punkte: Erstens sei der Senat für die Grünanlage des Bezirks nicht zuständig. Zweitens fehlten konkrete Zahlen für die Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort. Drittens treffe die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich Kriminalität verlagere.
Die Kläger schildern, wie sie den Görli nutzen. Sie verwenden ihn als Grill- und Feierort in beengten Wohnungen, als Hundestrecke und als nächtige Verbindung zwischen zwei elterlichen Wohnungen. Ein blinder Anwohner muss seit der Schließung einen längeren Umweg nehmen.
Kläger wollen notfalls auch vors Verfassungsgericht ziehen
Die Initiative sammelte über Spendenaufrufe und ein Solidaritätskonzert genug Geld für Verfahren durch mehrere Instanzen. Notfalls will man bis vor das Verfassungsgericht ziehen. Parallel läuft eine Klage des von den Grünen geführten Bezirks Friedrichshain‑Kreuzberg weiter – im Eilverfahren unterlag der Bezirk.
Werdermann verweist auf Erfolge aus anderen Verfahren: Er vertrat bereits erfolgreich Kläger gegen das Alkoholverbot im Monbijoupark in Berlin‑Mitte und gegen ein Cannabisverbot im Englischen Garten in München.



