Infektionen steigen an

Kommt die Maskenpflicht zurück? Neue Corona-Mutation nachgewiesen

Erste Krankenhäuser dürfen nur noch mit Schutzmaske betreten werden. Auch in Berlin und Brandenburg.

Teilen
Ein Mann sitzt mit FFP2-Maske in der U-Bahn in Berlin.
Ein Mann sitzt mit FFP2-Maske in der U-Bahn in Berlin.Christoph Soeder/dpa

In Berlin steigt die Zahl der Corona-Erkrankungen seit Anfang November wieder an, die Zahl der Atemwegserkrankungen in Deutschland ist derzeit hoch. Im Berliner Abwasser wurden laut aktueller Senatszahlen 22 Prozent mehr Krankheitserreger als in der Vorwoche ermittelt. In immer mehr Krankenhäusern heißt es deshalb: Rein nur noch mit Maske! Wird jetzt wieder die allgemeine Maskenpflicht eingeführt?

Mit dem Beginn der kalten Saison meldet sich Corona zurück. Auch mit einer neuen Variante: „Pirola“ ist in Deutschland angekommen, die ersten Fälle werden gemeldet. Pirola trägt offiziell den Namen BA.2.86. Erstmalig entdeckt wurde die Virus-Mutation in Israel, auch in Großbritannien, Dänemark und Portugal wurde die Virus-Variante laut WHO bereits nachgewiesen. Auffällig: Pirola verursacht neben Husten, Hals- und Kopfschmerzen auch ungewöhnliche Krankheitserscheinungen – rote und wunde Finger und Zehen, Veränderungen im Mund und auf der Zunge (Schwellungen, Geschwüre), Durchfall und Hautausschlag.

Im Sana-Klinikum in Berlin-Lichtenberg gilt wieder die Maskenpflicht

Das Sana-Klinikum Lichtenberg in Berlin hat einer Sprecherin zufolge wegen eines „starken Anstiegs“ der Corona-Fälle eine Maskenpflicht eingeführt. „Die Maskenpflicht gilt im gesamten Krankenhaus für Patientinnen und Patienten, Besucher, Angehörige und alle Mitarbeitende“, teilt die Sprecherin mit. Die Pflicht sei bereits am 6. Dezember eingeführt worden. Patienten müssen demnach einen Mund-Nase-Schutz außerhalb des Zimmers tragen.

Das Sana-Klinikum Lichtenberg in Berlin hat wegen eines „starken Anstiegs“ der Corona-Fälle eine Maskenpflicht eingeführt.
Das Sana-Klinikum Lichtenberg in Berlin hat wegen eines „starken Anstiegs“ der Corona-Fälle eine Maskenpflicht eingeführt.Daniel Karmann/dpa

Besucher mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit oder Ähnlichem sollen auf einen Besuch im Krankenhaus verzichten, wie die Klinik auf ihrer Website informiert. Für Stationen mit aktiven Ausbruchsgeschehen gilt ein Besuchsverbot. Patienten, die isolationspflichtig sind (dazu zählt auch das Sars-CoV-2-Virus), dürfen nicht oder nur in Absprache mit der Station besucht werden. Das gilt auch für eine Begleitung von Patienten in der Notaufnahme.

Die Zahl der Corona-Infizierten ist deutschlandweit derzeit hoch. Einem Bericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) zufolge wurden vor zwei Wochen etwa 24.000 per PCR-Test bestätigte Covid-Infektionen erfasst. Rund 7,1 Millionen Menschen litten laut RKI unter einer akuten Atemwegserkrankung, unabhängig davon, ob der Patient beim Arzt war oder nicht.

Bisherigen Erkenntnissen der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) zufolge wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den meisten Kliniken in Berlin bislang nur empfohlen. „Bei einer zunehmenden Anzahl an Covid-Infektionen kann die Maskenpflicht eine gute Vorsichtsmaßnahme zur Verringerung möglicher Infektionen sein“, erklärt BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner. „Wir gehen davon aus, dass auch in den Behörden Überlegungen zum weiteren, einheitlichen Vorgehen angestellt werden.“

Die Kliniken in der Hauptstadt seien für die Entwicklungen „hoch sensibilisiert“ und würden alles Angemessene unternehmen, um Patienten, Beschäftigte und Besucher zu schützen, sagt Schreiner.

Auch das Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann hat angesichts zunehmender Corona-Infektionen seine Vorsichtsmaßnahmen verschärft: Für Besucher gilt wieder eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Das teilt das Krankenhaus auf seiner Internetseite mit.

Ursula Nonnemacher (Grüne), Brandenburgs Gesundheitsministerin, empfiehlt die Maske auch wieder in den Öffis und beim Einkaufen.
Ursula Nonnemacher (Grüne), Brandenburgs Gesundheitsministerin, empfiehlt die Maske auch wieder in den Öffis und beim Einkaufen.Jörg Carstensen/dpa

Die seit Sonnabend geltende Regelung betrifft auch Dienstleister der Klinik. Für Stationen mit aktivem Ausbruchsgeschehen gilt ein Besuchsverbot. Besonders streng sind die Regelungen für die Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin, in der Krebspatienten behandelt werden. Dort müssen auch Patienten einen Mund-Nase-Schutz tragen. Empfohlen wird eine FFP2-Maske. Die Besuchszeiten sind eingeschränkt.

Brandenburgs Gesundheitsministerin empfiehlt Masken im ÖPNV und beim Einkaufen

Dies gilt auch für die Klinik für Geriatrie mit Patienten über 70 Jahren. Dort dürfen Patienten mit positivem Corona-Nachweis gar keinen Besuch mehr empfangen. Für die Palliativstation gelten die Besucherregelungen jedoch nicht.

Andere Krankenhäuser sprachen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur lediglich von Empfehlungen. „Bei Erkältungssymptomen empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske“, teilt das Universitätsklinikum Brandenburg/Havel mit. „Mit nachgewiesener Covid-19 Infektion sollen keine Besuche im Krankenhaus stattfinden“. Diese Empfehlungen gelten auch im Klinikum Frankfurt (Oder). Dort werden zudem Angehörige von Patienten in besonders gefährdeten Bereichen gebeten, freiwillig eine FFP2-Maske zu tragen.

Angesichts steigender Infektionszahlen hat Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) aufgerufen, wieder Schutzmasken zu tragen. „Masken können effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen und sollten zum Beispiel im ÖPNV und beim Einkaufen genutzt werden“, sagt die Ministerin. Die Bürger sollten eigenverantwortlich handeln und Rücksicht nehmen, bittet sie. „Personen mit einer Corona-Infektion sollten möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen vermeiden.“ Und fügt hinzu: „Wir rufen zur Impfung gegen Corona und Grippe auf.“