Härtere Strafen für Klima-Kleber?

Neue Prüfung! Ist die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?

Bei der letzten Prüfung wurde die Frage, ob die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist, verneint. Kommt es jetzt bald ganz anders?

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Noch während der Reinigung des Brandenburger Tors gab es eine neue Farb-Attacke auf das Wahrzeichen.
Noch während der Reinigung des Brandenburger Tors gab es eine neue Farb-Attacke auf das Wahrzeichen.dpa

Sie sorgen mit ihren Aktionen für Aufsehen – und gehen auch vielen Menschen in Berlin mächtig auf die Nerven: die Aktivisten der Letzten Generation. Neben verschiedenen Straßenblockaden beschmierten sie in diesem Jahr auch das Brandenburger Tor mit oranger Farbe und besudelten die Weltzeituhr am Alexanderplatz. Beide Sehenswürdigkeiten konnten inzwischen wieder von der Farbe befreit werden, doch eine Frage bleibt: Handelt es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung? Nun steht eine neue Prüfung an.

Letzte Generation kriminelle Vereinigung? Generalstaatsanwältin regt neue Prüfung an

Laut einem Bericht lässt Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers aktuell prüfen, ob sich an den bisherigen Einschätzungen etwas geändert hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass aus den Reihen der Letzten Generation „schwergewichtige Straftaten“ begangen würden – Koppers spielt damit vor allem auf das Besudeln des symbolträchtigen Brandenburger Tors an. Die Reinigungsarbeiten nach dem Farbanschlag dauerten Monate, die Kosten liegen im sechsstelligen Bereich.

Hinzu kommt ein Urteil des Landgerichts München: Bereits im November wurde hier entschieden, dass bundesweite Durchsuchungen bei den Mitgliedern der Aktivisten-Gruppe rechtmäßig seien. Denn: Es bestand zumindest ein Anfangsverdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handeln könne. Koppers habe deshalb an die Staatsanwaltschaft einen ergebnisoffenen Auftrag zur neuen Prüfung gegeben. „Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das“, sagte sie.

Immer wieder blockieren die Klima-Kleber der Letzten Generation auch in Berlin Straßen.
Immer wieder blockieren die Klima-Kleber der Letzten Generation auch in Berlin Straßen.A. Friedrichs/imago

Es ist nicht die erste Prüfung in der Hauptstadt: Bereits im vergangenen Jahr regte Justizsenatorin Felor Badenberg an, dass ermittelt wird, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Der Verdacht wurde damals noch verneint. Aber: Die Frage lasse sich nicht „eindeutig beantworten“, hieß es in dem internen „Prüfvermerk“ der Behörde vom 11. Juli. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein „originärer Beurteilungsspielraum“ zu, hieß es damals.

Klima-Kleber besprühten Brandenburger Tor und Weltzeituhr mit Farbe

Seitdem ist aber auch viel Zeit vergangen – und die Aktivisten machten nicht mehr nur durch Straßenblockaden auf sich aufmerksam. So besprühten sie die Sandstein-Säulen des Brandenburger Tors mit Farbe – weil der Farbstoff tief in den Stein eindringen konnte, schossen die Kosten für die Reinigungsmaßnahmen in die Höhe. Hinzu kam die Beschmutzung der Weltzeituhr am Alexanderplatz: Auch an dem besonderen Wahrzeichen, das seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Treffpunkten der Stadt gehört, tobten sich die Aktivisten mit Farbe aus.

Auch die Straßenblockaden der Aktivisten enden immer häufiger mit Sachbeschädigungen, weil die Aktivisten inzwischen spezielle Klebstoff-Mischungen verwenden, wenn sie sich selbst am Straßenbelag festkleben – diese lassen sich nicht mehr mit den üblichen Methoden lösen. Immer wieder muss deshalb bei den Aktionen der Straßenbelag aufgeschnitten werden. Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich – unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft. ■